Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit Jahren Investitionen in sichere Arbeitstechnik. Für 2022 stellt sie dafür wie im Vorjahr 800.000 € bereit. Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr.
Im Forst sind folgende Produkte förderfähig: Ausrüstung für die Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) oder Totholzkralle mit Teleskopstange (30 %, maximal 200 €) sowie Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (30 %, maximal 400 €).
Neu ist eine weitere Zuschussaktion für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März 2022 um 12 Uhr.
Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten nur Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die Anträge können theoretisch bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden, letztes Jahr waren die Fördermittel aber schon nach wenigen Stunden verbraucht.
Weitere Informationen finden sich unter dieser Adresse: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern