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Priska Hinz, Staatsministerin des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zusätzliche Förderung für Waldbesitzer in Hessen

25. Mai 2020

Im Wald stehen hohe Investitionen für die Wiederbewaldung an. Das Land Hessen beteiligt sich deshalb an den Kosten für die Aufforstung und nun zusätzlich auch an den Investitionen in Schutzzäune und Schutzhüllen für frisch angepflanzte Bäume.

Unwetter, Stürme und Trockenheit und der Borkenkäfer haben in den beiden vergangenen Jahren den Wäldern zugesetzt. Bereits im Herbst 2019 hatte die hessische Landesregierung mit dem 12-Punkte-Plan für einen klimastabilen Wald der Zukunft ein umfangreiches Soforthilfeprogramm für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf den Weg gebracht. Das durch Insekten und Stürme geschädigte Holz können Waldbesitzer nur zu stark reduzierten Preisen verkaufen.

Jetzt stehen hohe Investitionen für die Wiederbewaldung an, ebenso muss der Schutz der wiederbewaldeten Flächen sichergestellt werden. Das Land übernimmt nun auch 50 Prozent der Investition in Schutzzäune und Schutzhüllen für frisch angepflanzte Bäume.

„Angesichts der Klimakrise, müssen wir jetzt für einen Wald der Zukunft Sorge tragen. Die kommunalen und privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten für den Erhalt von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, für Erholungsräume für uns Menschen und für die Bekämpfung des Klimawandels einen unschätzbaren Beitrag. Sie stehen gleichzeitig vor großen Herausforderungen und befinden sich in einer finanziell sehr angespannten Situation. Das Land beteiligt sich deshalb an den Kosten für die Wiederbewaldung und nun zusätzlich an dem Schutz der jungen Pflanzen vor Schalenwild, das die Setzlinge anbeißt und ihnen schadet“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

Antragstellung bis zum 1. August 2020

Für das aktuell laufende Antragsverfahren der Herbstkulturen 2020 wurde eine ergänzende Antragstellung zur Förderung des Schutzes dieser Kulturen bis zum 1. August 2020 ermöglicht. Ein entsprechendes Formular ist bei der forstlichen Bewilligungsbehörde (www.rp-darmstadt.hessen.de) abrufbar.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz