Aktuell sind in Deutschland 73 Wolfsrudel bestätigt. Das geht aus dem Wolfsmonitoring der Bundesländer hervor, dessen Ergebnisse durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) zusammengeführt wurden.
Das Wolfsvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen. Zudem wurde ein Rudel in Bayern bestätigt. Die meisten Tiere leben in Brandenburg, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen.
Damit ist die Anzahl der bestätigten Rudel des Monitoringjahres 2017/2018 im Vergleich zum 22. November 2017 um 13 gestiegen. Zusätzlich ist die Anzahl der Wolfspaare von 21 auf 30 angestiegen. Außerdem wurden drei sesshafte Einzelwölfe bestätigt.
Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union streng geschützt. Durch das Monitoring konnte allerdings nicht nur ein Anstieg der Rudel nachgewiesen werden, auch die Zahl der Totfunde hat zugenommen, so die Präsidentin des BfN, Prof. Beate Jessel. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache und stellt somit ein ernst zunehmendes Problem dar.“
Wolfsmonitoring in Deutschland
Das Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wild lebendes Tier wird in seinem Bestand ähnliche präzise erfasst und beobachtet. Dafür werden nur eindeutige Wolfsnachweise als Grundlage genommen, wie etwa durch Lebendfang, einen genetischen Nachweis (auch aus Kotproben), Fotos aus Fotofallen oder von Totfunden. Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Die Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.
Das Wolfsmonitoring und -management liegt in der Verantwortung der Bundesländer und das BfN unterstützt diese zusammen mit der DBBW durch wissenschaftlich fundierte Beiträge und Handlungsempfehlungen. So wurde im Juli 2018 ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept der DBBW zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen den für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden in den Ländern helfen, das Verhalten der Wölfe besser zu beurteilen.
Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) wird von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen getragen: Unter der Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz, das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo-und Wildtierforschung Berlin und das Senckenberg Forschungsinstitut am Standort Gelnhausen. Das Bundesamt für Naturschutz betreut die DBBW fachlich und finanziert deren Arbeit mit Mitteln des Bundesumweltministeriums.
Schutzmaßnahmen für Weidetiere unverzichtbar
Insbesondere die extensive Beweidung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der unserer Kulturlandschaften und ihrer biologischen Vielfalt. Deshalb müssen Bund und Länder gemeinsam Weidetierhalterinnen und -halter beim konsequenten Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf unterstützen und fördern. In Gebieten mit Wolfsvorkommen wie auch in Wolfserwartungsgebieten sind hinreichende Schutzmaßnahmen für Weidetiere unverzichtbar. Die fachliche Grundlage dafür liefern die mit der DBBW erstellten Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere.
Die Europäische Kommission hat am 8. November 2018 entschieden, dass Herdenschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Übergriffen durch Wölfe auf Weidetiere zu 100 % durch die Mitgliedstaaten finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten nur 80 % der Kosten von Herdenschutzmaßnahmen durch die Bundesländer erstattet werden. Künftig können sowohl Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, erstattet werden, als auch indirekte Schäden, etwa für veterinärmedizinische Behandlungskosten. Auch hier waren zuvor nur 80 % staatliche Erstattung zulässig.
Das Bundesumweltministerium hält auf seiner Internetseite ausführliche Informationen zu Wolfsbegegnungen in der Kulturlandschaft bereit: www.bmu.de
Aktuelle Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung bietet die DBBW unter: www.dbb-wolf.de
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