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Vollbeladener Kurzholzzug
Vollbeladener Kurzholzzug
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Wird das aus 44 t Gesamtgewicht?

04. November 2019

Die AfD-Fraktion im Bundestag will das zulässige Gesamtgewicht für Lkw in Deutschland von 40 t auf 44 t erhöhen. Mehr Straßenschäden erwartet die Fraktion dadurch nicht. Der Unterschied bei dem Gesamtgewicht über 40 bis 44 t sei weitaus weniger ausschlaggebend, wenn es gelinge, „die Achslasten durch detaillierte Vorschriften zu reduzieren“.

Nach den Ergebnissen der europäischen Untersuchung COST-334, an der auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beteiligt gewesen sei, „ist ein gut konstruierter Sechs-Achsen Lastkraftwagen mit 44 t Gewicht nicht mehr und bei optimierter Bereifung sogar weniger straßenschädigend als ein normaler 40-Tonner“.

Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher

Sehr aussichtsreich dürfte der Antrag nicht sein. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) beantragt daher sicherheitshalber in den Bundesländern die Verlängerungen der meist bis Ende 2019 bestehenden Ausnahmeregelungen. Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöcker sich beim Nationalen Waldgipfel explizit für ein höheres Gesamtgewicht ausgesprochen hat, hofft AGR-Geschäftsführer Denny Ohnesorge, dass solche Ausnahmegenehmigungen in Zukunft auch vom Bund initiiert werden können.

Forstchefkonferenz

Nach Informationen von Eurotransport hat die Forstchefkonferenz das Bundeslandwirtschaftsminsterium darum gebeten, eine einheitliche, auf mindestens zwei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung auf 44 t ohne Verknüpfung mit Einzelstrecken zu erwirken.

Bundesvereinigung des Holztransportgewerbes

Und auch die Bundesvereinigung des Holztransportgewerbes (BdHG) spricht sich für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung aus. Sie schlägt vor, für den Abtransport von Sturm- und Schadholz eine einvernehmliche Handlungslösung zwischen den Bundesländern herzustellen. In Anlehnung an den Masterplan Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt könnten zudem Vor- und Nachläufe im Rundholztransport, ähnlich wie im Kombinierten Verkehr, als weiterer mulitmodaler Verkehr mit einer bundesweiten 44-Tonnen-Regelung für inländische Transporteure privilegiert werden (vom Wald bis zum Verarbeiter).

 

Red.