Ende Februar haben Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow in Neubrandenburg einen augenscheinlich überladenen Holz-Transport-Lkw festgestellt.
50 % überladen
Bei der Kontrollverwiegung stellten die Beamten mit einer Radlastwaage fest, dass der LKW mit Anhänger insgesamt ca. 60 Tonnen gewogen hat. Die erlaubte Gesamtmasse beträgt 40 Tonnen.
Das Auslesen der Fahrzeugdaten und der Fahrerkarte ergab mehrere diverse Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschriften sowie Geschwindigkeitsverstöße. Den 52-jährigen deutschen Fahrer, der als selbstständiger Unternehmer am Steuer saß, erwarten nun mehrere Bußgeldverfahren wegen der Überladung, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verstößen gegen die Personalvorschriften.
Dreimal zu viel geladen

Sehr aktiv waren wie gewohnt auch wieder die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe im Polizeipräsidium Trier. Anfang März stoppten sie einen Holztransport mit über 16 Tonnen Überladung. Der Sattelzug war unterwegs mit Douglasien-Fixlängen von Belgien nach Ramstein.
Bei einer Verwiegung brachte der Holztransport satte 56,4 t auf die Waage, somit eine Überladung von über 40 %. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt. Die Hälfte der Stämme musste auf einen weiteren Holz-Lkw umgeladen werden.
Das sei bereits der dritte Fall einer Überladung von 50 Tonnen und mehr innerhalb einer Woche gewesen, berichteten die Trierer Beamten. In den Tagen davor hatten die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe zwei Holz-Sattelzüge mit 51,5 und 49,3 Tonnen gestoppt.
Fahrer beleidigt Beamte
Kurz davor, Ende Februar, stoppten sie auf der A-60 bei Prüm einen stark überladenen Langholztransport, dessen Fahrer absolut uneinsichtig gewesen sei. Er habe von Beginn an seinen Unmut über die Kontrolle deutlich geäußert und im Rahmen der Kontrolle die Beamten gar beleidigt. Der Holztransport hatte Fichtenstämme für ein Sägewerk in Belgien geladen.

Bei einer Verwiegung mit der polizeieigenen Radlastwaage stellten die Beamten ein Gesamtgewicht von 54,5 Tonnen fest. Der Fahrer sollte dann einen Teil der Fichtenstämme an geeigneter Örtlichkeit abladen, lud aber aus Frust alle Stämme ab. Vor Abfahrt äußerte der Fahrer den Beamten gegenüber noch, dass ihn das zulässige Gesamtgewicht von 40 t in Deutschland gar nicht interessiere. Trotzdem durfte er danach seine Fahrt leer fortsetzen.
Gegen den Fahrer, der zugleich Firmenchef war, wurde ein Verfahren eingeleitet wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Zudem erwartet den Fahrer nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung.