Neben moderner Feuerungstechnik ist eine gute Brennstoffqualität wichtige Voraussetzung für eine umweltfreundliche Holzfeuerung. Aber welche Technik, welchen Brennholzspalter oder welchen Schneidspalter ist dafür am besten geeignet? Carsten Brüggemann gibt einen Überblick.
Sägen, Spalter und Schneidspalter haben sich für die Aufbereitung von Scheitholz bewährt. Die meisten Spaltgeräte arbeiten mit einem sogenannten Spaltkeil, der hydraulisch betrieben, waagerecht oder senkrecht ins Holz getrieben wird. Bei anderen Geräten wird der Stamm gegen eine feststehende Klinge gedrückt und so gespalten.
Die Hersteller von Holzspaltern sind bemüht, ihre Produkte der Sicherheitsnorm, DIN EN 609-1 2017 anzupassen. Diese ist für die Hersteller nicht bindend, macht die Maschinen aber sicherer und ist daher im Schadensfall juristisch relevant. Ziel der Norm ist es, die Sicherheit beim Bedienen der Maschinen zu erhöhen und eine zweite Bedienperson zuzulassen. Sie unterteilt die Spaltgeräte in vier Kategorien, in Kurz- und Langholzspalter sowie waagerecht oder senkrecht arbeitende Geräte. Kurzholzspalter sind Geräte mit einem maximalen Spalthub von 550 mm, darüber hinaus sind es Langholzspalter.
Kurz- und Langholzspalter
Bei Kurzholzspaltern sind 6 – 8 t Spaltdruck meistens ausreichend. Bei Holz mit Astansätzen sind Drücke von 10 – 11 t vorteilhaft. Für stehende Spaltgeräte sind kraftaufwändige Mehrfachspaltkreuze zukünftig nicht mehr zulässig. Langholzspalter werden für maximale Holzlängen von bis zu 1,25 m und für Stammdurchmesser von bis zu 45 cm, in Einzelfällen auch darüber, angeboten. Hier sind Drücke von über 15 t zu empfehlen, die Geräte werden auch mit 30 – 55 t angeboten.
Bei senkrecht arbeitenden Geräten wird der Stamm immer von oben gespalten. Der Spaltkeil (Messer) befindet sich direkt auf oder am Hubkolben. Dabei muss, gemäß der neuen Norm, das Spaltmesser vom Bediener zum Gerät hin schräg ansteigen. Kleinspalter arbeiten mit festen, erhöhten Spalttischen, die nach der Norm durch Ablagetische links und rechts ergänzt werden. Bei Langholzspaltern steht der Stamm 5 – 10 cm über dem Boden, die Bodenplatte darf keine rechtwinkligen Kanten aufweisen, sondern muss seitlich angeschrägt sein. Seitliche Bügel, die einseitig auch zum Anheben des Holzes dienen, verhindern das unkontrollierte Umfallen von Stämmen oder gespaltenen Scheiten.
Waagerecht arbeitende Spalter verfügen über Spalttische, die sich meistens etwa 80 – 90 cm, über dem Boden befinden. Zu spaltendes Holz wird bei Kleinspaltern von Hand, bei größeren Maschinen per Frontlader, mit Hilfe einer Winde oder einer hydraulischen Hubeinrichtung auf den Tisch gelegt. Soll vorwiegend stärkeres Holz verarbeitet werden, sind Hubeinrichtungen zu empfehlen, die nach der Norm ab 8 t Spaltkraft auch vorgeschrieben sind. So können in Verbindung mit vorhandenen Winden auch größere Stämme ohne weitere Hilfseinrichtungen zugeführt werden. Schutzgitter und Mindestabstände zum Spaltbereich sollen Verletzungsgefahren, auch für Hilfspersonen, verhindern.
Der Antrieb erfolgt meistens über E-Motor (230 oder 400 V), kann aber auch über einen Schlepper erfolgen. Eigene Verbrennungsmotoren werden selten eingesetzt. Bei entsprechenden Voraussetzungen können etwa 3 – 5 Rm/h gespalten werden. Die erreichbare Leistung ist von der Bedienperson, der Art des Gerätes, Art und Zustand des Holzes, der Spaltkraft sowie der Vor- und Rücklaufgeschwindigkeit des Hubzylinders abhängig. Ein automatischer Rücklauf des Spaltwerkzeugs kann die Leistung erheblich erhöhen. Die Geschwindigkeit des Spaltkeils nimmt mit zunehmendem Hub und Gegendruck ab.
Ob nun waagerechte oder senkrechte Arbeitsweise des Gerätes vorteilhaft ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern muss individuell nach den Einsatzbedingungen entschieden werden.
Schneidspalter
Schneidspalter schneiden und spalten Holz in zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen und sind meistens für Stammdurchmesser von 5 – 50 cm geeignet. Größere Profi-Maschinen verarbeiten auch Holz mit größeren Querschnitten. Das Schneiden des Holzes erfolgt bei kleineren Maschinen über Kreis- oder Kettensägen, das Spalten mit hydraulischem Spaltstempel (6 – 18 t). Kreissägen sind robuster, schneller, aber auch lauter als Kettensägen. Diese sind empfindlich gegen Verschmutzungen, können aber häufig stärkere Stämme schneiden. Der erforderliche Spaltdruck ist davon abhängig, wie viele Scheite pro Hub produziert werden sollen. Die Spaltmesser sollten, abhängig von der Stammstärke, höhenverstellbar sein. Die Spaltlängen sind meistens von 20 – 65 cm verstellbar. Ein Schneidspalter sollte über einen ausreichend großen Vorlagetisch (Querförderer) verfügen, von dem die Stämme sicher auf die Zuführeinrichtung übergeben werden. Zuführung, Anschlag des Stammes, Halten des Stammes während des Sägens und die Übergabe an den Spalter muss ohne Störungen durch Verkanten verlaufen, um hohe Leistungen zu erreichen. Das gespaltene Holz kann durch angebaute Förderbänder auf Fahrzeuge oder in Transportbehälter gefördert werden.
Bei vollautomatischen „Profimaschinen“ wird das Holz der Säge selbsttätig zugeführt, der Spalter wird der entsprechenden Holzstärke angepasst. Mit hydraulischen Stammhebern oder Kränen können auch größere, schwere Stämme auf den Arbeitstisch oder Querförderer gehoben werden. Leistungen von bis zu 10 Rm/h sind auch mit kleinen und mittleren Maschinen zu erreichen. Allerdings ist häufig eine zweite Person erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Je krummer das Holz wird, desto geringer wird die Leistung.
Einfache Halbautomaten werden als Grundmodelle ab 9.000 € angeboten und werden vorwiegend einzelbetrieblich für die Brennholzbereitung eingesetzt. Robustere, auch überbetrieblich einzusetzende Maschinen liegen je nach Ausstattung im Bereich von 10.000 – 40.000 €. Leistungsfähigere Profi- Maschinen, die über 50.000 € kosten können, werden im Brennholzhandel oder von Lohnunternehmern auch überbetrieblich genutzt.