Aktuell werden vielerorts Hecken geschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzer kennen sollten.
Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt werden. Ausgenommen vom Fällverbot sind unter anderem Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, Privatgärten und in Wäldern.
Viele Städte und Gemeinden haben darüberhinaus Baumschutzsatzungen, die speziellere Regelungen enthalten können. Wer seinen Garten in Form bringen möchte, sollte sich daher vorher über lokale Regelungen informieren.
Das ganze Jahr erlaubt ist es, Hecken und Bäume wieder in Form zu schneiden, indem man zu lang gewachsene Äste eingekürzt. Wer allerdings seine Gartenvögel und deren Brutgeschäft schonen möchte, sollte damit bis zum Spätsommer warten.
In Wäldern dürfen auch weiter Bäume gefällt werden. Der Hauptteil der Arbeiten findet zwar im Winter statt. Dennoch ist die Forstwirtschaft darauf angewiesen, ganzjährige Bäume fällen zu dürfen. Vorausgesetzt wird selbstverständlich die Einhaltung wichtiger Artenschutzkriterien. Bei Fragen können sich Waldbesucher gerne an die Forstleute vor Ort wenden.
Offenes Feuer und Rauchen verboten
Rauchen im Wald ist ebenfalls ab 1. März verboten. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Feuer machen und Grillen im Wald sind ganzjährig verboten.
Zum Nachschlagen:
Bundesnaturschutzgesetz § 39 (5) (Gehölzschnitt),
Landesforstgesetz NRW § 47 (Rauchen und Feuer im Wald).