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COVID-19 oder auch Corona-Virus genannt, schränkt die Menschen in allen Lebenslagen massiv ein.
COVID-19 oder auch Corona-Virus genannt, schränkt die Menschen in allen Lebenslagen massiv ein.
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Waldregeln und Fragen in Zeiten von Corona

Bayern hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus Sars-CoV-2 eingeleitet. In den nachgeordneten Behörden des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden deshalb soziale Kontakte auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt. Der Wald galt bisher als Ruhe- und Rückzugsort. Doch auch hier muss man mit Einschränkungen rechnen. Was darf noch getan werden und was nicht? Das Bayerische Staatsministerium klärt in diesem Zusammenhang auf:

Waldarbeit trotz Corona möglich?

Ja, wenn die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das gilt auch für Brennholzselbstwerber. Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten. Alleinarbeit ist bei motormanueller Aufarbeitung nicht zulässig, die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) sind jedoch zu wahren.

Auch die Aufarbeitung von Sturmschäden und Sturmholz ist erlaubt. Im Hinblick auf den Borkenkäfer ist das sogar besonders wichtig. Die gebotenen Schutzmaßnahmen beim Kontakt zu anderen Menschen sind zu wahren (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt). Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten. Alleinarbeit ist bei motormanueller Aufarbeitung nicht zulässig. Aufgrund der besonderen Gefahren bei der Aufarbeitung von Sturmschäden (z. B. unter Spannung stehendes Holz) sollten ohnehin vorrangig professionelle Dienstleister beauftragt werden und die Aufarbeitung maschinell erfolgen.

Die Kontrolle auf Borkenkäferbefall ist sogar gesetztlich verpflichtend. Sie ist gerade in den nächsten Wochen entscheidend, denn befallene Bäume müssen rasch aufgearbeitet werden, um eine Ausbreitung der Käfer zu verhindern.

Beratungsgespräche und Förderantrage trotz Corona?

Einzel-Beratungsgespräche im Wald sind möglich – aber nur dann, wenn sie nicht verschiebbar sind und die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden. Wann immer möglich, sind Telefon und E-Mail vorzuziehen.

Das Stellen von Förderanträgen ist erlaubt. Allerdings ist bei der Erarbeitung und Erstellung der unmittelbare persönliche Kontakt möglichst zu vermeiden. Bei der Beratung und der Unterzeichnung der Anträge sind die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) einzuhalten. Gemeinsame Termine im Büro müssen unterbleiben, Fragen sollen telefonisch geklärt werden. Bei waldbaulichen Maßnahmen (z. B. Wiederaufforstung) ist die vorherige Antragstellung und Bewilligung weiter erforderlich. Ausnahme ist die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung: Hier kann wegen Gefahr in Verzug begonnen werden, die Antragstellung ist aber unverzüglich nachzuholen. Bewilligte Maßnahmen werden im gewohnten Verfahren nach Eingang der Fertigstellungsanzeige geprüft und, sofern alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden, ausgezahlt.

Pflanzung von Kulturen

Die Frühjahrspflanzung zählt zu den regulären Betriebsarbeiten (siehe auch Betriebsuntersagungen/-einschränkungen). Deshalb ist sie auch nicht verboten. Durch entsprechende Arbeitsorganisation sind aber Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt

der Mindestabstand (1,5 m) zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben ist einzuhalten. Das Spazierengehen ist nur mit Personen aus dem selben Haushalt erlaubt, oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt. Hierbei gilt aber der Sicherheitsabstand. Rudelbildungen sind grundsätzlich verboten. Dazu zählt, das beliebte Gassi-gehen in der Gruppe, Joggen oder auch Radfahren.

 

Infos: Fragen zum Pflanzgut finden Sie hier, genau so wie Abstand halten im Wald

Weitere Infos: SVLFG 

Hinweis: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat für die Versicherten eine medizinische Telefonberatung für Fragen zur Corona-Pandemie eingerichtet. Infos finden Sie hier

Quelle: StMELF/Red.