Auf die Entnahme vieler Buchen im Waldgebiet Hohe Schrecke vor etwa einem Jahr sind Besucher des sehr naturnahen Waldes aufmerksam geworden. Mit der Frage, ob die Baumfällungen den Naturschutzvorgaben für die Hohe Schrecke entsprechen, beschäftigten sich schließlich auch die Behörden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz soll nach MDR-Angaben zu dem Ergebnis gekommen sein, dass vom Waldeigentümer, einem Tochterunternehmen der familiengeführten Lindhorst-Gruppe, 130.000 Euro zu zahlen sind. Gegenüber agrarheute erklärte die Lindhorst-Gruppe, dass sie von einer Einstellung des Verfahrens ausgehe, weil die Regeln zum Naturschutz eingehalten worden seien.
Laut MDR sehe die Thüringer Naturschutzgebietsverordnung für Ordnungswidrigkeiten im geschützten Wald Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Wenn aus der Ordnungswidrigkeit aber ein größerer wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist, können auch höhere Strafzahlungen verlangt werden.
Naturschutz und Bewirtschaftung müssen im Gebiet Hohe Schrecke einhergehen
Aus Sicht des Landesumweltamts dürfe die Lindhorst-Gruppe im Waldgebiet zwar Forstwirtschaft betreiben, allerdings nicht im festgestellten Umfang. Das ungefähre Ausmaß der Baumfällungen hätten die Bilder eines Drohnenflugs gezeigt, der das Ordnungswidrigkeitsverfahren laut MDR im letzten Sommer schließlich ins Rollen gebracht habe.
Auf etwa 60 Hektar habe die GmbH zu viele Bäume gefällt. Wie die Lindhorst-Gruppe gegenüber agrarheute erklärt, seien von den über 1.000 Hektar, die die Gruppe im Gebiet Hohe Schrecke besitzt, 200 Hektar stillgelegt. Die übrigen 800 Hektar könnten unter Berücksichtigung der für das gesamte Gebiet geltenden Naturschutzauflagen bewirtschaftet werden. Außerdem sei die Familie Lindhorst eine Selbstverpflichtung für zusätzliche Naturschutzmaßnahmen eingegangen.
Bewirtschaftung des Waldes bis zur Klärung ausgesetzt
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe, sei vom Thüringer Ministerium für Umwelt und Naturschutz das staatliche zuständige Forstamt als unabhängige Stelle hinzugezogen und diese hätten in einem Gutachten festgestellt, dass nach dem Thüringer Waldgesetz kein Verstoß vorliege. Strittig sei aber, ob auch die Naturschutzregeln bei den Baumfällungen eingehalten worden sind. Das Landesumweltamt in Thüringen sei der Ansicht, dass sie nicht berücksichtigt wurden.
Wie die Lindhorst-Gruppe erläutert, habe sie nach den Vorwürfen ihren zuständigen Förster angewiesen, seine Arbeit ruhen lassen. Die Unternehmensgruppe habe sich außerdem im Frühjahr 2022 verpflichtet, für zwei Jahre beziehungsweise bis zur Klärung des Sachverhalts keine Beförsterung vorzunehmen. Gegen den Bußgeldbescheid habe die Unternehmensgruppe Einspruch eingelegt.