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Waldbesuchergruppen zu Fuß und auf Fahrrad
Wir alle nutzen den Wald gerne zur Erholung. Doch was muss ich im Wald eigentlich beachten?

Waldbesuche: Was ist erlaubt, was nicht?

26. Mai 2023
Der Wald ist zugleich Freizeitort, Sportarena sowie Arbeitsplatz. Viele Menschen nutzen Waldbesuche als Erholung. Und nicht wenige Besucherinnen und Besucher wollen im Wald mit Freunden feiern oder einfach nur entspannen. Doch was ist erlaubt und was nicht? Der Waldknigge der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) macht Vorschläge, wie Sie Ihren Waldaufenthalt rücksichtsvoll für die Natur und Ihre Mitmenschen gestalten können. Daraus stellen wir eine Auswahl vor.

 (Zuletzt aktualisiert am 26. Mai 2023)

Darf ich im Wald Feuer machen?

Feuer zum Grillen darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden. Brennendes Feuer muss ständig kontrolliert werden. Bei offenem Feuer außerhalb des Waldes sollte ein Mindestabstand von 100 m zum Waldrand eingehalten werden. Das ist in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben.

Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in allen Wäldern absolutes Rauchverbot. Wenn Sie einen Brand im Wald entdecken heißt es, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zur höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind. Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale ganz gesperrt werden.

Was muss ich beim Angeln im Wald beachten?

Zum Angeln in Waldgewässern ist ein gültiger Fischereischein notwendig. Außerdem benötigen Sie das Einverständnis bzw. einen Erlaubnisschein der zuständigen Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden.

Darf ich im Wald Grillen?

Grillen, auch mit einem mobilen Campinggrill, oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See oder auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird. Die SDW rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 m zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so wie es in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben ist.

Wie viel Holz darf ich im Wald sammeln?

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen dürfen laut jeweiligem Landeswaldgesetz am Boden liegende Äste, Rinde und Holz in geringen Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Ansonsten brauchen Waldbesuchende hierfür jedoch grundsätzlich eine Genehmigung des jeweiligen Waldeigentümers, da andernfalls eine Strafe nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) droht. Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Muss ich meinen Hund im Wald anleinen?

Hunde müssen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen im Wald nicht angeleint sein, solange sie sich im „Wirkungsbereich“ des Besitzers befinden. In den übrigen Bundesländern müssen Hunde grundsätzlich im Wald an der Leine geführt werden.

Ist Mountainbiking im Wald erlaubt?

Querfeldein- oder Crossfahren ist ohne gesonderte Genehmigung grundsätzlich verboten. Das Mountainbiking und Off-Road-Fahren kann zu Schäden an Boden und Vegetation führen und Wildtiere in Stress versetzen.

Darf ich Musik und Lärm im Wald machen?

In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen. Bei Belästigung anderer Erholungsuchender durch laute Musik können auch in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden.

Ist Parken im Wald erlaubt?

Das Parken im Wald oder auf Waldwegen ist nicht erlaubt, bitte benutzen Sie die besonders gekennzeichneten Wanderparkplätze. So können PKW mit Katalysatoren im Sommer, wenn Sie auf trockenen Wald- und Wiesenwegen abgestellt werden, Waldbrände verursachen, da der Katalysator während der Fahrt sehr heiß wird, und dann die Gefahr besteht, dass sich darunter befindende Vegetation entzündet.

Darf ich im Wald ein Picknick machen?

Ein Picknick im Wald ist erlaubt, allerdings nicht innerhalb von Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich selbst beseitigt werden.

Was muss ich beim Radfahren und Reiten im Wald beachten?

Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reit- und Radwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten bzw. Radfahren genutzt werden.

Wann und wo darf ich Pilze im Wald sammeln?

Die sogenannte Handstraußregelung, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz, erlaubt wild wachsene Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Beeren, Nüsse, Pilze und Kräuter, sofern sie nicht geschützt sind, in geringen Mengen gesammelt werden. Diese „Waldprodukte“ dürfen jedoch nur zum eigenen Gebrauch in kleinen Mengen mit nach Hause genommen werden.

Was muss ich beim Wandern im Wald beachten?

In der Regel dürfen Waldbesuchende die Wege verlassen (s. Betretungsverbote). Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten und in Schleswig-Holstein, wo die Wege nur in den Erholungswäldern verlassen werden dürfen. Für kleine Rundgänge und ausgedehnte Wanderungen steht Ihnen in den Wäldern ein gut markiertes Wanderwegenetz zur Verfügung, so dass es meist nicht erforderlich ist, die Wege und Pfade zu verlassen.

Darf ich mein Wohnmobil im Wald aufstellen?

Die Übernachtung und das Aufstellen von Wohnmobilen in Wäldern ist verboten. Mit Erlaubnis durch die Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden werden in einigen Bundesländern Ausnahmen gemacht.

Darf ich im Wald zelten?

Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Nicht dagegen das Bauen und Aufrichten fester Unterstände. Will man Hütten bauen oder Zelte aufstellen, ist das Einverständnis der Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden einzuholen.

Für alle Aktivitäten im Wald ist es jedoch wichtig, stets die aktuelle Wetterlage im Blick zu behalten! Vor allem im Fall einer Sturmwarnung ist von einem Waldbesuch dringend abzusehen, da erhöhte Gefahr durch umstürzende Bäume oder herabfallende Baumteile (z. B. Starkäste) besteht.

Weiterführende Internetseiten:

Mit Material der SDW und AGDW-Die Waldeigentümer