(Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2023)
Darf ich im Wald Feuer machen?
Feuer zum Grillen darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden. Brennendes Feuer muss ständig kontrolliert werden. Bei offenem Feuer außerhalb des Waldes sollte ein Mindestabstand von 100 m zum Waldrand eingehalten werden. Das ist in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben.
Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in allen Wäldern absolutes Rauchverbot. Wenn Sie einen Brand im Wald entdecken heißt es, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.
Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zur höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind. Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale ganz gesperrt werden.
Darf ich im Wald Grillen?
Grillen, auch mit einem mobilen Campinggrill, oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See oder auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird. Die SDW rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 m zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so wie es in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben ist.
Was muss ich beim Angeln im Wald beachten?
Zum Angeln in Waldgewässern ist ein gültiger Fischereischein notwendig. Außerdem benötigen Sie das Einverständnis bzw. einen Erlaubnisschein der zuständigen Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden.
Wie viel Holz darf ich im Wald sammeln?
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen dürfen laut jeweiligem Landeswaldgesetz am Boden liegende Äste, Rinde und Holz in geringen Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Ansonsten brauchen Waldbesuchende hierfür jedoch grundsätzlich eine Genehmigung des jeweiligen Waldeigentümers, da andernfalls eine Strafe nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) droht. Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Muss ich meinen Hund im Wald anleinen?
Hunde müssen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen im Wald nicht angeleint sein, solange sie sich im „Wirkungsbereich“ des Besitzers befinden. In den übrigen Bundesländern müssen Hunde grundsätzlich im Wald an der Leine geführt werden.
Darf ich Musik und Lärm im Wald machen?
In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen. Bei Belästigung anderer Erholungsuchender durch laute Musik können auch in nicht geschützten Wäldern Geldbußen erhoben werden.
Ist Parken im Wald erlaubt?
Das Parken im Wald oder auf Waldwegen ist nicht erlaubt, bitte benutzen Sie die besonders gekennzeichneten Wanderparkplätze. So können PKW mit Katalysatoren im Sommer, wenn Sie auf trockenen Wald- und Wiesenwegen abgestellt werden, Waldbrände verursachen, da der Katalysator während der Fahrt sehr heiß wird, und dann die Gefahr besteht, dass sich darunter befindende Vegetation entzündet.
Darf ich im Wald ein Picknick machen?
Ein Picknick im Wald ist erlaubt, allerdings nicht innerhalb von Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich selbst beseitigt werden.
Wann und wo darf ich Pilze im Wald sammeln?
Die sogenannte Handstraußregelung, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz, erlaubt wild wachsene Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Beeren, Nüsse, Pilze und Kräuter, sofern sie nicht geschützt sind, in geringen Mengen gesammelt werden. Diese „Waldprodukte“ dürfen jedoch nur zum eigenen Gebrauch in kleinen Mengen mit nach Hause genommen werden.
Was muss ich beim Wandern im Wald beachten?
In der Regel dürfen Waldbesuchende die Wege verlassen (s. Betretungsverbote). Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten und in Schleswig-Holstein, wo die Wege nur in den Erholungswäldern verlassen werden dürfen. Für kleine Rundgänge und ausgedehnte Wanderungen steht Ihnen in den Wäldern ein gut markiertes Wanderwegenetz zur Verfügung, so dass es meist nicht erforderlich ist, die Wege und Pfade zu verlassen.
Was ist beim Radfahren im Wald zu beachten?
Das Radfahren im Wald ist im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts nach jeweiligem Waldgesetz grundsätzlich erlaubt, solange es auf geeigneten Wegen erfolgt. Sind gesonderte Radwege vorhanden und entsprechend ausgewiesen, sind diese von Radfahrern zu nutzen. Auf markierten Waldwegen gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger ist dabei stets Rücksicht zu nehmen.
Ist Mountainbiking im Wald erlaubt?
Für Mountainbiker gilt im Wald grundsätzlich das Gleiche wie für Radfahrer. Entlang von geeigneten Wegen und auf ausgewiesenen Downhillstrecken ist das Mountainbiking also gestattet. Das Querfeldein- oder Crossfahren ohne gesonderte Genehmigung ist jedoch verboten, da das Off-Road-Fahren zu Schäden an Boden und Vegetation führen und Wildtiere in Stress versetzen kann.
Vorsicht bei sogenannten Single Trails! Diese schmalen Wege sind zwar für Radfahrer und somit auch für Mountainbiker nutzbar, werden u.a. aber auch von Fußgängern begangen. Da diese Wege nur wenig Raum zum Ausweichen lassen, ist hier besondere Vorsicht geboten - insbesondere bei Gegenverkehr. Es handelt sich bei einem Single Trail nicht automatisch um eine ausgewiesene Downhillstrecke. So fehlen hier jegliche Sicherheitsvorkehrungen, wie sie für solche Mountainbike-Strecken im Allgemeinen vorgeschrieben sind.
Was ist beim Reiten im Wald zu beachten?
Das Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reitwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten genutzt werden.
Darf ich mein Wohnmobil im Wald aufstellen?
Die Übernachtung und das Aufstellen von Wohnmobilen in Wäldern ist verboten. Mit Erlaubnis durch die Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden werden in einigen Bundesländern Ausnahmen gemacht.
Darf ich im Wald zelten?
Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Nicht dagegen das Bauen und Aufrichten fester Unterstände. Will man Hütten bauen oder Zelte aufstellen, ist das Einverständnis der Forstverwaltung und der/des Waldbesitzenden einzuholen.
Für alle Aktivitäten im Wald ist es jedoch wichtig, stets die aktuelle Wetterlage im Blick zu behalten! Vor allem im Fall einer Sturmwarnung ist von einem Waldbesuch dringend abzusehen, da erhöhte Gefahr durch umstürzende Bäume oder herabfallende Baumteile (z. B. Starkäste) besteht.
Weiterführende Internetseiten:
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Unser Waldknigge
- Tipps zu Outdooraktivitäten, nicht nur im Wald: Rucksack-Guide.de