Heizen mit Holz werde faktisch verboten, lautet der Vorwurf, der die Gefühlslage vieler Holzheizer widerspiegelt, bei Lichte besehen aber nicht zutrifft.
Während die Wellen noch hochschlagen und das GEG im Bundesrat erstmals diskutiert wird, meldet sich jetzt der Bundestagsabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen Niklas Wagener aus Aschaffenburg zu Wort, der gleichzeitig Waldberichterstatter im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist.
Holz als Energiequelle weiter zulässig
In Bezug auf Holz als Energiequelle betont Wagener, dass die nachhaltige und regionale Verwendung von Holz auch weiterhin einen wertvollen Baustein für die Wärmeerzeugung darstelle. Aus diesem Grund solle auch zukünftig Heizen mit Holz sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsbauten möglich bleiben.
Gleichzeitig sei klar, dass Holz nur begrenzt verfügbar sei, und man einem übermäßigen Einsatz bei der Wärmeversorgung auch im Interesse unseres Waldes vorbeugen müsse. Genau das solle das neue Gebäudeenergiegesetz leisten. Im Gesetzentwurf werde dabei feste Biomasse, also auch Holz, nicht herabgesetzt, sagt Wagener, und widerspricht damit genau dem Vorwurf aus der Holzbranche.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer profitieren
Holz werde im Gesamten genauso gefördert wie andere erneuerbare Technologien. Der Einbau einer Pelletheizung in einem Bestandsbau könne beispielsweise mit bis zu 50% gefördert werden - das sei in weiten Teilen deutlich mehr als aktuell.
Von dieser Förderung profitieren auch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, denn sie werde zusammen mit dem Verbot von Öl- und Gasheizungen zu einer starken Nachfrage nach Holz führen.
Die Waldbesitzer leisten damit zukünftig einen entscheidenden Beitrag zur Unabhängigkeit von Öl und Gas aus diktatorisch regierten Staaten. Dafür gebühre ihnen Dank.
Kein Verbot von Holzwärme
Das neue Gebäudeenergiegesetz sei eine entscheidende Maßnahme zur Erreichung unserer Klimaziele. Um ein Verbot der heimischen Wärme durch Kamin oder Kachelofen müsse sich hierbei jedoch niemand sorgen: Diese bleiben von den Vorgaben unberührt und können sogar mit 10 % auf die Erfüllungsverpflichtung eines Anteils an erneuerbaren Energien von 65 % angerechnet werden.
Der Entwurf befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren, wobei auch die Argumente von Verbänden sowie Expertinnen und Experten berücksichtigt werden. Hierbei gelte es jetzt, die Wärmewende langfristig nachhaltig und sozial zu gestalten. Der Bundesrat hat übrigens nach seiner ersten Beratung über das GEG am 12. Mai erheblichen Korrekturbedarf gesehen. Insbesondere die Altersgrenze von 80 Jahren und die fehlende Klarheit über die Kosten, die auf Eigenheimbesitzer zukommen könnten, waren Kritikpunkte.