Nach der Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 (kurz: HolzEinschlBeschV2021) darf der ordentliche, planmäßige Holzeinschlag ausschließlich bei Fichte im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 85 % des durchschnittlichen Jahreseinschlages der Vorkrisenjahre 2013 bis 2017 nicht überschreiten.
Auch vorbeugende Einschlagsmaßnahmen in verbleibenden, gesunden Fichtenbeständen können dazu führen, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Mengenbeschränkungen aus der Verordnung überschreiten. Damit würden sie nicht nur ordnungswidrig handeln, sondern auch das eingeschlagene Holz illegal in Verkehr bringen. Nicht betroffen sind außerordentliche Holzeinschlagsmengen, die ungeplant durch Waldschäden wie Stürme oder aufgrund von Befall mit Borkenkäfern entstanden sind bzw. entstehen.
Für kleine Forstbetriebe, die ihren durchschnittlichen Holzeinschlag nicht dokumentiert haben, kann nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von einem Durchschnittswert von 5 m³ (Erntefestmeter ohne Rinde) pro Jahr und Hektar möglicher Frischholzeinschlag der Fichte ausgegangen werden.
Wer einen Holzeinschlag plant, kann sich bei den Revierleiterinnen und Revierleiter in den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst kostenlos zur aktuellen Regelungslage beraten lassen. Den richtigen Ansprechpartner können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in der Förstersuche im Internet leicht finden (www.sachsenforst.de/foerstersuche). Umfassenden Informationen können im Waldbesitzer-Portal Sachsen abgerufen werden (www.sachsenforst.de/waldbesitzer). Dort kann in Kürze auch ein FAQ mit Antworten über die Anwendung der HolzEinschlBeschV2021 nachgelesen werden.
Hintergrund
Sachsens Wälder sind fast zur Hälfte (45 %) in privater Hand. Oftmals besitzen die insgesamt rund 85.000 privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in Sachsen nur sehr kleine Waldflächen zwischen einem und fünf Hektar. Diese kleinen Flächen sind schwer zu bewirtschaften, tragen gleichzeitig aber auch zu wichtigen Leistungen für die Allgemeinheit bei. Aus diesem Grund können sich alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Sachsen kostenlos durch die Revierförsterinnen und Revierförster für den Privatund Körperschaftswald von Sachsenforst zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung und Fördermöglichkeiten fachkundig beraten lassen.