Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern

04. September 2018

Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt in Mecklenburg-Vorpommern von 9,54 € auf 9,80 € an. Eine entsprechende Verordnung wird zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich in ihrer Sitzung am 4.9.2018 mit der Entwicklung des Vergabe-Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern befasst.

„Mecklenburg-Vorpommern wird im Wettbewerb um Fachkräfte nur erfolgreich sein, wenn bei uns im Land faire Löhne gezahlt werden. Dazu wollen wir Anreize setzen. Deshalb koppeln wir die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung eines höheren Mindestlohns. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die beiden Regierungspartner darauf verständigt haben, diesen Mindestlohn regelmäßig zu überprüfen und anzuheben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach § 9 Absatz 4 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,54 € (brutto).

Außerdem ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 1. Oktober 2018, nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV