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Links neben dem Plattenweg befindet sich das ehemalige Grenzgebiet und heutige Grüne Band.
Links neben dem Plattenweg befindet sich das ehemalige Grenzgebiet und heutige Grüne Band.

Trauriger Tag für hessische Naturschutzpolitik

23. August 2023
Die gesetzliche Schutzgebietsausweisung des Grünen Bandes in Hessen hat nach Ansicht der Landwirte und Waldeigentümer das Vertrauen in die hessische Landesregierung nachhaltig beschädigt.

Die Ausweisung von über 8.000 ha Wald- und landwirtschaftlichen Flächen entlang der Grenze Hessens zum Nachbarland Thüringen als Nationales Naturmonument ist kein Grund zum Feiern, sondern markiert einen traurigen Tiefpunkt verfehlter hessischer Naturschutzpolitik.

Am Montag den 21. August protestierten Vertreter der betroffenen Grundeigentümer gegen die Eröffnung des Grünen Bands entlang der thüringischen Landesgrenze (v.l.n.r. Sonja Braun, Geschäftsführerin der Familienbetriebe Land und Forst Hessen; Carl Anton Prinz zu Waldeck, Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbands, Alexander Michel, Geschäftsführer des Hessischen Landesjagdverbands)
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Die Gruppe der auf 15 Meter vorbeilaufenden Menschen sind Bundesumweltministerin Steffi Lemke(2. V.l.), Staatssekretär Burkhard Vogel (2.v.re) und die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (ganz rechts). Der Protest der Landwirte und Waldeigentümer wird einfach ignoriert bzw. findet nicht statt!
Die Gruppe der auf 15 Meter an uns vorbeilaufenden Menschen sind Bundesumweltministerin Steffi Lemke(2. V.l.), Staatssekretär Burkhard Vogel (2.v.re) und die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (ganz rechts). Der Protest der Landwirte und Waldeigentümer wird einfach ignoriert bzw. findet nicht statt!

Der größte Teil der betroffenen Flächen ist im privaten und kommunalen Eigentum und erfüllt die Anforderungen für die Ausweisung mit der zweithöchsten gesetzlichen Naturschutzkategorie in Deutschland nicht. Auf den meisten Flächen befinden sich weder seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten noch Lebensräume. Auch gibt es keine Gefährdungslage für die Natur, die eine Schutzgebietsausweisung rechtfertigt. Das Grüne Band ist durch eine grundsätzlich geltende Veränderungssperre zum Unsicherheitsfaktor und Entwicklungshemmnis in einem strukturschwachen Gebiet geworden, das größer als der Nationalpark Kellerwald ist. Mit Beschränkungen in den Schutzzonen 2 und 3 des Gebietes, die auf den ersten Blick moderat erscheinen, haben Landnutzer und Waldbesitzer schlechte Erfahrungen gemacht. Die volle Härte solcher Regelungen und ihrer einschränkenden Wirkungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd haben sich in den europäischen FFH-Gebieten erst 20 Jahre nach deren Ausweisungen gezeigt.

Große Chance fairer Kooperation verpasst

Das Hessische Umweltministerium hätte in Gesprächen und Verhandlungen mit Landnutzern und Waldeigentümern im Grenzgebiet ohne jeden gesetzlichen Schutz geeignete Flächen herausarbeiten und Naturschutzmaßnahmen durch Verträge vereinbaren können. Überall, wo eine Schutzbedürftigkeit durch Gutachten nachgewiesen und ein rechtlicher Schutz erforderlich geworden wäre, hätte dies in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern auf den Weg gebracht werden können, um die notwendige Akzeptanz zu erhalten. Anstatt die Freiheiten zu zelebrieren, die die Menschen auf der hessischen Seite der ehemaligen Zonengrenze erfahren durften, kommt das Land mit einem Paragrafenzaun aus Geboten und Verboten sowie Eigentumseingriffen. Die hessische Umweltministerin hat sich im Gesetzgebungsverfahren über alle vorgetragenen und berechtigten Einwände hinweggesetzt, hat die Landwirte und Waldeigentümer in der Region nachhaltig brüskiert und verunsichert und feiert das heute als Erfolg.

Christian Raupach, Hessischer Waldbesitzerverband e. V.