In Thüringen werden demnächst Naturschutz-Flächen einer Gesamtgröße von 1.277 ha vom Bund übernommen. Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz unterzeichnete am 1.3.2013 die entsprechende Rahmenvereinbarung zur Eigentumsübertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes. „In ein paar Wochen sollten auch Verbände und Stiftungen mit der konkreten Übertragung beginnen können“, sagte Reinholz.
Die Vereinbarung muss nun noch von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) sowie dem Bundesumweltministerium gezeichnet werden, damit sie in Kraft treten kann. Insgesamt bestehen die zu übertragenden Flächen aus 1.007 Flurstücken. Sie liegen zu 56 % im Wald und zu 44 % im Offenland.
730 Flurstücke mit einer Fläche von 1.057 ha sollen auf die Landesverwaltung des Freistaats, die Landesforstanstalt und die öffentlich-rechtliche „Stiftung Naturschutz Thüringen“ übertragen werden. Die verbleibenden 277 Flurstücke mit 220 ha Fläche sollen an privatrechtliche Naturschutzverbände und -stiftungen oder an Träger von Naturschutzgroßprojekten gehen. Dazu zählen die Naturstiftung DAVID, die Heinz Sielmann Stiftung, die NABU-Stiftung, der Landschaftspflegeverband „Biosphärenreservat Thüringische Rhön e.V.“ sowie die Stadt Jena und der Kyffhäuserkreis. In wenigen Wochen können die Naturschutz-Akteure eigene Übernahmevereinbarungen mit der BVVG abschließen.
„Ich freue mich, dass wir weitere Flächen zur Umsetzung anspruchsvoller Naturschutzziele erhalten. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass uns wegen der starken Zersplitterung des Eigentums ein hoher Betreuungsaufwand erwartet, der nur durch Verteilung auf viele Flächenempfänger zu schultern ist“, sagte der Minister. Bereits die Vorabstimmungen mit der BVVG und den potenziellen Flächenempfängern sowie die Prüfung der künftigen Verwendung im Rahmen von Projekten waren mit hohem Zeitaufwand verbunden.
Hintergrund
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD im Bund von 2005 sieht vor, aus dem Bundeseigentum bis zu 125.000 ha zum Schutz des Nationalen Naturerbes unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder andere Naturschutzträger zu übertragen. 2006 wurde begonnen, die Übertragungsvereinbarungen zwischen Bundesumwelt- und Bundesfinanzverwaltung sowie den genannten Flächenempfängern zu verhandeln und die zu übernehmenden Flächen abzustimmen. Der Übernahmeprozess soll bald zum Abschluss gebracht werden.
Mit der Übernahme der o.g. 1.277 ha Naturerbeflächen sollen vor allem Schwerpunktvorhaben des Naturschutzes, der Forstwirtschaft und der Wasserwirtschaft, wie die Umsetzung von fünf Großprojekten des Naturschutzes, der weitere Lückenschluss im Biotopverbund des Grünen Bandes, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Nutzung in geeigneten Laubwaldbeständen sowie die Renaturierung von Fließgewässern, unterstützt werden.
Die zu übertragenden 1.007 Flurstücke liegen in 146 Gemarkungen, die sich auf 14 Landkreise und fünf kreisfreie Städten verteilen. Drei Viertel der Flurstücke sind kleiner als 1 ha. Etwa ein Drittel der Fläche ist an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet.