Einem Mann, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem Berufungsverfahren entschieden. Der Mann hatte zuvor vergeblich vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 € verlangt.