Vom 1. März bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Erlaubt ist es weiterhin, Hecken und Bäume wieder in Form zu bringen, indem zu lang gewachsene Äste wieder eingekürzt werden. Was jetzt in Sachen Gehölzschnitt zu beachten ist.