Der Ständige Ausschuss (StA) für die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) hat am 31.03.2020 Änderungen beschlossen. Diese werden am 01.07.2020 in Kraft treten. Die über mehrere Jahre andauernden Diskussionen zur qualitativen Bewertung von Fichten- und Tannenstammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, wurden mit der Neuregelung beendet.