
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) wird bei dieser Sozialwahl mit der Liste 2, bestehend aus fünf Kandidatinnen und 13 Kandidaten, antreten, um sich auch in der kommenden Wahlperiode in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die forstwirtschaftlichen Interessen starkzumachen.
Ziel ist eine Anpassung der Beitragsgestaltung, um insbesondere die Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzer zu entlasten. Der Wald bringt in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen überdurchschnittlich hohen Anteil im Grundbeitrag auf, um die Verwaltungskosten und 70 % der Präventionsmaßnahmen zu finanzieren. Dabei verursacht der Wald kaum Verwaltungskosten, denn es liegt in der Natur der Sache, dass sich im Wald von Jahr zu Jahr im Produktionsverfahren sehr wenig bis gar nichts ändert.
Das ist in der Landwirtschaft ganz anders. Hier unterscheidet die SVLFG zwischen 40 bis 50 Produktionsverfahren, während der Wald lediglich zwei Produktionsverfahren kennt: den „normalen Wirtschaftswald“ und vertraglich aus der Produktion genommene Flächen.
Über 80 % der bei der SVLFG versicherten Waldbesitzenden haben weniger als 5 ha. Viele davon bewirtschaften ihren Wald nicht selbst, weil sie z. B. bei einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Mitglied sind. Dass in diesen Fällen sowohl der Waldbesitzende als auch die FBG Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen müssen, verstehen die wenigsten. Als besonders ungerecht werten die Waldbesitzerverbände, dass Kleinprivatwaldbesitzende nicht in den Genuss des Bundeszuschusses kommen, denn den erhalten lediglich fortwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 8 ha und einem Risikobeitrag, der 305 € übersteigt. Ein Betrieb von 8 ha Größe hat so im Umlagejahr 2021 einen Grundbeitrag von 87 € und einen Risikobeitrag von 208 € zu schultern. Knapp 300 € Jahresbeitrag ist eine finanziell viel zu hohe Last angesichts der niedrigeren Holzerlöse, die alle paar Jahre von dieser kleinen Waldfläche zu erwarten sind.
Unfallverhütung in der Waldarbeit
Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, ist für die Waldbesitzerverbände eine Absenkung des Mindestgrundbeitrags und ein Rabatt für FBG-Mitglieder ebenso denkbar wie ein komplett neuer Ansatz in der Beitragsgestaltung, der auch die Schwächen des Risikobeitrags ausgleichen muss. Auch in der Unfallverhütung will sich die AGDW starkmachen. Um Waldarbeit noch sicherer zu machen, soll in Zukunft mehr Geld in die Prävention fließen.
Situation im Privatwald: Die Jahre nach den Borkenkäferschäden
Ein besonderes Problem haben die Waldbesitzenden, deren Waldbestände von den Kalamitäten der letzten Jahre oft komplett vernichtet wurden. Aus diesen Flächen sind in den kommenden zwei bis drei Jahrzehnten keine Holzerlöse zu erwirtschaften. Nicht nur die Kosten der Wiederbewaldung und der Pflege stellen die betroffenen Betriebe vor schier unlösbare Aufgaben, sondern auch der Berufsgenossenschaftsbeitrag läuft in voller Höhe weiter und verschärft die Notlage nochmals erheblich.
Wahlkampagne setzt auf die Mobilisierung durch die FBGn und Waldgenossenschaften
Für den Wahlerfolg der Waldbesitzerverbände ist eine hohe Wahlbeteiligung von entscheidender Bedeutung. Bei der Sozialwahl 2017 haben 17.000 Stimmen gereicht, um zweitstärkste Kraft zu werden. Das sind nicht viele Stimmen in Anbetracht der Tatsache, dass es in der SVLFG 400.000 Versicherte gibt, die ausschließlich Forstflächen bewirtschaften, und nochmals 400.000 land- und forstwirschaftlich gemischte Betriebe. Von diesen 800.000 Betrieben mit mehr oder weniger Wald werden nicht alle in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte wählen dürfen, aber dennoch eine große Mehrheit.
Weil die Bauernverbände regional mit insgesamt sechs Listen antreten, hat es 2017 nur für drei von 20 Sitzen gereicht. Dieses Ergebnis wollen die Waldbesitzerverbände bei dieser Wahl übertreffen. Bei ihrer Wahlkampagne zählt die AGDW auf die Unterstützung ihrer Mitgliedsorganisationen, der Kandidatinnen und Kandidaten und ruft die rund 1.700 Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die ebenso zahlreichen Waldgenossenschaften auf, sich für die Mobilisierung ihrer Mitglieder zu engagieren. Das Kampagnen-Paket der AGDW, u. a. bestehend aus einem Flyer, Musteranschreiben und Musterpräsentation, kann über die Waldbesitzerverbände in den Bundesländern, alternativ bei der Geschäftsstelle der AGDW per E-Mail angefordert werden.
So nehmen Waldbesitzende an der Sozialwahl teil
An der Sozialwahl der SVLFG kann teilnehmen, wer am 1. Januar 2023 zur Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gehören zur Gruppe der SofA, wenn sie in ihren Forstunternehmen keine Angestellten außer Familienangehörige beschäftigen. Auch Ehegattinnen und Ehegatten sind, wenn sie im Unternehmen mithelfen, wahlberechtigt. Forstunternehmen im Sinne der SVLFG sind im Übrigen alle, die 0,25 ha Wald oder mehr ihr Eigen nennen.
Zur Feststellung der Wahlberechtigung sendet die SVLFG demnächst ihren Versicherten einen Fragebogen zu. Wichtig: Ohne eigenhändige Unterschrift und Angaben zum Geburtsdatum gibt es keine Wahlunterlagen. Besteht eine Zuordnung zur Gruppe der SofA, erhalten die Versicherten die Wahlunterlagen (Wahlausweis und Stimmzettel). Diese müssen bis zum 31. Mai bei der SVLFG, in die vorgesehenen Briefumschläge eingetütet, eingegangen sein.
Was die Sozialwahl mit der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu tun hat

Waldbesitzende in Deutschland müssen in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sein. Dabei ist es unerheblich, ob sie ihren Wald selbst bewirtschaften oder jemanden beauftragen. Sie zahlen jährlich einen Beitrag, der die Kosten Verunfallter nach dem Solidarprinzip abdeckt. Träger der Unfallversicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wie jede Sozialversicherung hat auch die SVLFG eine Selbstverwaltung. Sie bestimmt über zentrale Belange der Sozialversicherung. Dazu gehören Beitragsgestaltung oder auch Förderung von Prävention zur Unfallvermeidung.
Die SVLFG-Versicherten wählen bei der Sozialwahl die Vertreterversammlung, die wiederum den Vorstand und die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse bestimmt. Anders als in der Gruppe der SofA finden in der Gruppe der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Friedenswahlen statt (d. h. es gibt nicht mehr Kandidaten als Sitze). Dort wird es also nicht zu einer „echten“ Wahl kommen. Aktuelles zum Thema und Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ finden Sie auch unter: www.waldeigentuemer.de/sozialwahl
Spitzenkandidat Schulte
Volker Schulte, Spitzenkandidat der Liste 2 und Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der AGDW erklärt: „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Waldarbeit. Sie bündeln Flächen für die Bewirtschaftung z. B. für Harvestereinsätze und tragen zur Unfallverhütung bei, indem sie ihre Mitglieder in Sicherheitsfragen beraten. Diese Leistungen finden bisher keinen Niederschlag in der Beitragsgestaltung. Das wollen wir in der nächsten Legislaturperiode durch unser Engagement in der sozialen Selbstverwaltung der SVLFG ändern.“
Sie wollen die Sozialwahlkampagne der Waldbesitzerverbände unterstützen? Dann bestellen Sie per E-Mail das kostenlose Kampagnenpaket bei Ihrem Waldbesitzerverband oder direkt bei der Geschäftsstelle der AGDW.
Im Kampagnenpaket ist zum Download oder in gedruckter Form ein Informationsflyer enthalten.
Sie haben Fragen zur Beantragung Ihrer Wahlunterlagen?
Antworten geben die Ausfüllhilfen der AGDW sowie folgende Online-Fragestunden:
AGDW-Masterclass „Sozialwahl 2023 bei der SVLFG – Wahlunterlagen richtig beantragen“
17. März 2023, 15:00 bis 15:00 Uhr, online
3. April 2023, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, online (Wiederholungstermin)
Anmeldung: cdangel@waldeigentuemer.de
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