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SVLFG fördert auch 2021 wieder Investitionen in die Arbeitssicherheit.
Münchehofer Sicherheitsgabel

SVLFG gewährt Zuschüsse für die Sicherheit

31. Dezember 2020

Auch im Jahr 2021 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder Investitionen ihrer Mitglieder in Sicherheit und Gesundheit. Die Gesamtfördersumme erhöht sie zudem auf 800.000 €.

Mit den Zuschüssen schafft die SVLFG einen Anreiz, in Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen. Die Aktion startet am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist.

Dreißig Prozent Zuschuss

Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind. Die SVLFG fördert jedes Unternehmen aber jährlich nur einmal. Bezuschusst werden beispielsweise Montagewagen zum Radwechsel oder Funkgeräte mit aktiver und passiver Notruffunktion. Auch Akku-Sägen, -Freischneider und -Hochentaster sind förderfährig. Bei der seilwindenunterstützten Holzernte gewährt die SVLFG zum Beispiel einen 30-prozentigen Zuschuss bzw. maximal 200 € für die Münchehofer Sicherheitsgabel. Weitere Produkte, die Anforderungen und maximalen Förderhöhen finden sich unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Das Antragsverfahren

Das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen stellt die SVLFG ab dem 1. Februar 2021 ebenfalls auf dieser Internetseite bereit. Die Unterlagen kann man per Fax an 0561-785-219127 schicken oder per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de. Dabei bitte Folgendes beachten:

  • Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab dem 1. Februar 2021 gestellt werden!
  • Die Förderzusage abwarten.
  • Das Produkt nach der Förderzusage kaufen und die Rechnung einreichen. Förderfähig sind nur Neukäufe, die ab dem Februar 2021 angeschafft werden.
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