Mecklenburg-Vormpommern erlaubt mit einem Erlass vom 13.12.2017 den beschleunigten Abtransport des bei den Herbststürmen Xavier und Herwart angefallenen Sturmholzes mit 44 statt sonst 40 t zulässigem Gesamtgewicht.
Der Erlass zum Abtransport von Sturmholz gilt für das ganze Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns und ist beschränkt bis zum 30. Juni 2018. Voraussetzung ist ein formloser Antrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Diesem Antrag müssen Unterlagen über die technische Eignungsfähigkeit des Fahrzeugzuges beigefügt werden. Durch die Absprache der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg darf nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO mit der in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellten Erlaubnis auch Sturmholz aus Brandenburg ins nördliche Nachbarbundesland gefahren werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) hatte sich für eine entsprechende Sonderregelung eingesetzt.
AGR
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