Städte- und Gemeindebund fordert EU-Gelder auch für kommunale Wälder
„Wer den Naturschutz im Wald voranbringen will, darf seine Förderung nicht von der Besitzart abhängig machen. Der Platz auf dem Baum des Bürgermeisters ist teuer. Den Kommunen kostet die Ausweisung von so genannten Flora-Fauna-Habitat-Waldgebieten etwa 500 Euro je Jahr und Hektar“, erläutert Manns. Nach den europäischen Naturschutzanweisungen dürften Waldbesitzer beispielsweise in Altholzbeständen nicht mehr wie bisher Holz fällen und müssten Nadelwälder in kostspieligere Laubwälder umwandeln. Angesichts der angespannten Haushaltslage seien deshalb immer mehr Kommunen auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Fördergelder für ein wirksames Management der Natura-2000-Gebiete seien auch deshalb dringend erforderlich, um die EU-Ziele zum Stopp und zur Umkehrung des Biodiversitätsverlustes bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Dies könne nicht ohne den Kommunalwald gelingen, weil gerade Städte und Gemeinden aufgrund ihrer Vorbildfunktion in der Vergangenheit großflächig Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) ausgewiesen hätten. Kommunen, die über Jahrzehnte ökologisch wertvolle Wälder im Sinne von Natura 2000 geschaffen haben, sollten von der EU für ihr Engagement belohnt werden.
Die jetzt auf dem Tisch liegenden Brüsseler Vorschläge würden stattdessen diese Kommunen abstrafen. Das gleiche gelte für den Ausgleich von finanziellen Nachteilen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Auch hier dürfe der Kommunalwald nicht schlechter gestellt werden.
Die EU-Kommissionsvorschläge sehen für die ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 an private Waldbesitzer von 200 bis 500 EUR je Jahr und Hektar vor. Für Nachteile im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind Ausgleichszahlungen von mindestens 50 EUR je Jahr und Hektar an private Waldbesitzer vorgesehen.