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Staatswald Bayern: Motorsägenführerschein für Selbstwerber Pflicht
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Staatswald Bayern: Motorsägenführerschein für Selbstwerber Pflicht

13. Februar 2013

Seit 1. Januar ist der Motorsägenführerschein für Kleinselbstwerber im bayerischen Staatswald Pflicht. Dies ergibt sich aus den PEFC-Standards für Deutschland, nach denen auch die Bayerischen Staatsforsten zertifiziert sind. „Private Selbstwerber“, so heißt es in den Standards, „weisen ab 2013 die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, nach.“

Der Standard gilt ausschließlich für private Selbstwerber im Staatswald, die Holz in stehender oder liegender Form im Bestand oder an der Waldstraße aufarbeiten. Für die Waldarbeit im eigenen Wald braucht kein Motorsägenlehrgang nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Inhaber eines Holzbezugsrechtes auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten. Personen mit Berufsqualifikationen, bei denen der theoretische und praktische Umgang mit der Motorsäge Teil des Ausbildungsplans ist, müssen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ebenfalls keinen Motorsägenführerschein erbringen.

Der Nachweis erfolgt durch eine Teilnahmeurkunde, auf der die Ausbildungsinhalte aufgeführt sein müssen. Diese ist durch den Ausbilder zu unterschreiben. Lehrgänge anderer Anbieter werden akzeptiert, wenn vergleichbare Kursinhalte nachgewiesen werden und der Lehrgang durch einen zugelassenen Ausbilder durchgeführt wurde. Bisher bei den Bayerischen Staatsforsten durchgeführte Kurse werden selbstverständlich auch weiterhin akzeptiert.

Ebenfalls seit 1. Januar ist die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen (Produkte mit dem „Blauen Engel“) und Sonderkraftstoffen vorgeschrieben.

BaySF