Signalfarben sind Pficht

20. Juni 2014

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) hat im Rahmen eines Herstellergespräches neue Grundanforderungen für Waldarbeiterhelme erarbeitet. Ein Anlass dafür waren vermehrte Anfragen zur Farbgebung. Waren früher fast alle Helme gelb oder orange, sind heute auch grüne, goldene oder sogar getigerte Modelle am Markt. In den neuen Grundanforderungen für die KWF-Gebrauchswertprüfung ist nun fixiert, dass die Grundfarbe der Helmschale künftig einem auffälligen gelben, roten oder orangen RAL-Farbton entsprechen muss wünschenswert sind dabei fluoreszierende Farben. Weitere auffällige Farbtöne können im Einzelfall zugelassen werden. Um einen Camouflage-Effekt zu verhindern, sind maximal zwei Signalfarben als Grundfarben zulässig.Als weitere Anforderung wird unter anderem ein Gewicht möglichst unter 700 g bzw. maximal 1.000 g empfohlen. Die Helme müssen mit ausreichend großen Öffnungen belüftet werden. Außerdem erkennt das KWF nur noch Helme an, deren gesamte Innenausstattung wechselbar ist. Ihr Verschleiß darf keine Ersatzbeschaffung der gesamten Kopfschutzkombination nötig machen. Auch für die Kennzeichnung sowie für die Grundfunktionen von Helm, Gehör- und Gesichtsschutz werden klare Anforderungen festgelegt.

KWF/Red.