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Die AGDW – die Waldeigentümer fordert die Waldeigentümer auf, von ihrem Wahlrecht bei der Sozialwahl 2023 gebrauch zu machen.

Sie sind gefragt: Aufruf zur SVLFG-Sozialwahl 2023

13. April 2023
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände (AGDW) ruft dazu auf, die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ zu wählen. „Wir kämpfen für eine neue Beitragsordnung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung, die zu Entlastungen bei den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern führt.“

Alle wahlberechtigen Versicherten in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhalten in diesen Tagen ihre Sozialwahlunterlagen – wenn diese zuvor den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgefüllt zurückgeschickt haben. Die AGDW ruft die wahlberechtigten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf, ihre Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ zu wählen. Die Versicherten, die sich bisher noch nicht zur Wahl registriert haben, können das kurzfristig nachholen und hierfür die Ausfüllhilfe der AGDW nutzen. Das neue Erklärvideo der AGDW gibt einen Kurzüberblick zum Thema.

Ein Erklärvideo der AGDW zur Sozialwahl finden Sie auf YouTube

Weitere Hilfen zur Wahl unter: https://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/#6

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ finden Sie hier: https://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/#1

AGDW