Schweizer Regelung zur EUTR

08. Oktober 2018

Die Schweizer Waldeigentümer, die Forstunternehmer, die Holzindustrie und der Fachverband des Holzhandels empfehlen die Beibehaltung der heutigen Deklarationspflicht für Holzprodukte sowie die Schaffung einer zur europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) analogen Schweizer Regelung gegen die Einfuhr von Holz aus illegalen Quellen.

Die Interpellation von Nationalrätin Daniela Schneeberger verlangt vom Bund, die Aufhebung der geltenden Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte speziell für Firmen, die nicht ausschließlich mit Holz handeln, zu prüfen. Die Regelung sei für die betreffenden Firmen schwierig umzusetzen (es wird das Beispiel Dekoartikel genannt).

Das Problem

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort vom 14.2.2018 unter anderem, dass gemäß der heutigen Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten keine erleichterte Deklarationspflicht für Unternehmen, welche diese nicht hauptsächlich, sondern nur als Nebengeschäft vertreiben, vorgesehen sei. Weil aber ohnehin die Einführung einer analogen Regelung zur europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) geplant sei, welche die Einfuhr von illegalem Holz in den EU-Raum verbiete, seien die Ziele der Deklarationspflicht vollumfänglich erfüllt. Deshalb brauche es die Deklarationspflicht nicht mehr. Die verantwortlichen Departemente hätten bereits mit den Arbeiten zur Aufhebung der Deklarationspflicht begonnen.

Die unterzeichnenden Verbände sind mit der Antwort des Bundesrates auf die IP Schneeberger nicht einverstanden! Die Schweizer Holzwirtschaft produziert viele Produkte des täglichen Bedarfs, so z.B. Türen, Möbel, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Eisenbahnschwellen, moderne Holzhäuser oder Brennstoff für Heizanlagen. Die ganze Wald- und Holzwirtschaft bietet über 80.000 Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz und gehört zu den innovativsten Branchen in diesem Land.

In der Schweiz verkauftes Holz stammt jedoch nur teilweise aus dem Schweizer Wald bzw. von Schweizer Verarbeitungsbetrieben. Weil gewisse Holzarten in der Schweiz nicht oder nur in ungenügenden Mengen vorkommen und einige Holzwerkstoffe hierzulande nicht hergestellt werden, kommt es auch zwangsläufig zu Importen. Holz ist ein internationales Handelsgut. Im Gegensatz zu Produkten aus der Landwirtschaft genießen Holzprodukte keinerlei Grenzschutz. Der Anteil der in die Schweiz importierten Holzprodukte ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das Außenhandelsdefizit der Schweiz für sämtliche Holzprodukte inkl. Zellulose, Papier und Karton beträgt aktuell fast 4 Mrd. CHF pro Jahr.

Weil die Schweizer Holzverarbeitungsbetriebe oft höhere Produktionskosten haben als die ausländischen Mitbewerber, sind Schweizer Holzprodukte in der Regel etwas teurer. Die Produktionskosten in Industrie und Gewerbe ergeben sich primär durch die Löhne, die Grundstückpreise, die Transportkosten sowie Steuern und Abgaben. Die Produktionsbedingungen in den verschiedenen Ländern sind recht unterschiedlich. Im Schweizer Wald sind beispielsweise Kahlschläge verboten, während diese in Skandinavien und Osteuropa durchaus üblich sind. Der Schweizer Wald unterliegt den wohl weltweit strengsten Gesetzen. Die Umweltschutzvorschriften in den Schweizer Betrieben gehören ebenfalls zu den strengsten weltweit. Schweizer Arbeitnehmende sind durch vorteilhafte Gesamtarbeitsverträge geschützt, die in manchen anderen Ländern ihresgleichen suchen. Es kann somit volkswirtschaftlich, ökologisch und aus sozialen Aspekten von Bedeutung sein, ob ein Produkt in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wird.

Bisherige Regelung stößt allgemein auf Akzeptanz

Weil man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen darf, hat die Wald- und Holzwirtschaft die Einführung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte im Jahr 2012 unterstützt. Verarbeiter und Händler von Holzprodukten sind seither verpflichtet, bei Rundholz sowie Produkten aus Massivholz die genaue Holzart und die geografische Herkunft zu deklarieren. Der Konsument erhält damit wichtige und absolut notwendige Informationen, um einen bewussten Kaufentscheid zu treffen. Komplexe Produkte sind bis heute von der Deklarationspflicht ausgenommen, weil diese für solche Produkte nur mit grossem Aufwand umsetzbar wäre (z.B. Holzwerkstoffe auf der Basis von Holzspänen oder Holzfasern unterschiedlicher Holzarten oder Herkunft).

Die bisherige Regelung stößt allgemein auf Akzeptanz, sowohl bei den Holzverarbeitern, im professionellen Holzhandel als auch bei den Kunden. Wie durchgeführte Stichproben durch das Eidg. Büro für Konsumentenfragen (BFK) zeigen, ist die Umsetzung allerdings teilweise noch verbesserungsfähig. Die unterzeichnenden Verbände sehen aus den genannten Gründen keinen Anlass zur Abschaffung der heutigen Deklarationspflicht (beschränkt auf Rundholz und Massivholzprodukte).

Die Lösung

Die europäische Holzhandelsverordnung EUTR, seit 2013 in Kraft, verfolgt einen anderen Ansatz. Sie verbietet die Einfuhr von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen in den EU-Raum. Der konsequente Ausschluss von illegal genutztem Holz aus unseren Wirtschaftkreisläufen ist sowohl aus ethischen wie auch aus wirtschaftspolitischen Überlegungen heraus grundsätzlich zu begrüssen. Die betreffenden Holzerzeugnisse werden bei der Einfuhr in die EU einem Kontrollsystem unterworfen, mit dem die Legalität dieser Produkte sichergestellt wird. Der Binnenhandel zwischen EU-Ländern fällt dabei logischerweise nicht unter diese Regelung. Bei Holzimporten aus Drittländern wie die Schweiz hingegen gilt es, der streng formulierten Sorgfaltspflicht (due diligence system) nachzukommen. Die Holzexporteure müssen dabei lückenlos nachweisen, dass ihre Produkte aus legalen Quellen stammen. Dieser administrative Aufwand ist beträchtlich. Die Schweiz – das Land mit dem weltweit strengsten Waldgesetz und dem personell wohl am besten ausgestatteten Forstdienst – wird dabei formal gleichbehandelt wie ein afrikanisches oder asiatisches Land. Somit stellt die EUTR für die Schweizer Holzwirtschaft ein unerwünschtes und unnötiges Handelshemmnis dar, welches unsere Konkurrenzfähigkeit gegenüber unseren europäischen Mitbewerbern schwächt.

Die Lösung liegt auf der Hand: Die Schweiz braucht eine analoge Regelung zur EUTR, eine Art „CHTR“. Mit der geplanten Ergänzung des Schweizer Umweltschutzgesetzes (USG) ist das Ziel in Sicht, und das Handelshemmnis kann wirksam abgebaut werden.

Mitunterzeichnende Verbände:

  • WaldSchweiz
  • Forstunternehmer Schweiz
  • Holzindustrie Schweiz
  • Holzwerkstoffe Schweiz
  • Mehr Informationen zum Thema auf dem Internetportal der Schweizer Regierung

    Red./Quelle: Holzindustrie Schweiz