Die Waldpolitik 2020 optimiert die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft). Sie soll sicherstellen, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig erfolgt. Daher werden günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft geschaffen. Außerdem soll sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald als auch dem langsam wachsenden Ökosystem Wald Rechnung getragen werden. Die Waldpolitik 2020 nimmt darüber hinaus die Anliegen der zahlreichen parlamentarischen Vorstöße der laufenden Legislatur zum Thema Wald auf. Sie löst das bisherige Waldprogramm (WAP-CH) aus dem Jahr 2004 ab.
Das in den Jahren 2002/03 erarbeitete und breit abgestützte Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) wurde seit 2009 weiterentwickelt und bildete die Grundlage für die Waldpolitik 2020.
Ziele
Die Waldpolitik 2020 enthält Visionen (Zeithorizont 2030) sowie konkrete Ziele (Zeithorizont 2020) mit dazugehörigen strategischen Stossrichtungen. Die 11 Ziele lauten:
Nachhaltig nutzbares Holznutzungspotenzial wird ausgeschöpft
Klimawandel: Der Wald und die Holzverwendung tragen zur Minderung bei und die
Auswirkungen auf seine Leistungen bleiben minimal
Schutzwaldleistung ist sichergestellt
Biodiversität bleibt erhalten und ist gezielt verbessert
Waldfläche bleibt erhalten
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft ist verbessert
Waldböden, Trinkwasser und Vitalität der Bäume sind nicht gefährdet
Wald wird vor Schadorganismen geschützt
Das Gleichgewicht Wald Wild ist gewährleistet
Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt schonend
Bildung, Forschung und Wissenstransfer
Umsetzung
Ohne dass weitere Ziele nicht wichtig wären, ist es notwendig, sich auf diejenigen Gebiete zu fokussieren, bei denen in den nächsten Jahren die größten Herausforderungen liegen und wo die Schwerpunkte des Bundes liegen. Nach heutiger Einschätzung sind dies die Ziele eins bis fünf in obiger Auflistung.
Die Ziele mit Zeithorizont 2020 werden in zwei Umsetzungsetappen angegangen. Dabei werden sämtliche Maßnahmen in einem Maßnahmenplan unter Einbezug der wichtigsten Vollzugs-Akteure konkretisiert. Dieser beinhaltet auch die Prüfung von gesetzlichen Anpassungen und soll aufzeigen, wie der Mehrbedarf finanziert werden soll. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dem Bundesrat wiederum vorgelegt werden.