Aus Waldschutz- und Verkehrssicherungsgründen haben die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) am 30. März die illegal errichteten Anlagen des Mountainbike-Trails in der Gemeinde Großhansdorf entfernt.
Bisher war der Mountainbike-Trail in der Gemeinde Großhansdorf in Schleswig-Holstein nur gesperrt. Jetzt wurde er komplett entfernt. Durch die unerlaubte Mountainbike-Nutzung und Errichtung von Sprungschanzen, Rampen und Steilkurven drohte die Gefahr, einen der wenigen alten Waldstandorte in Schleswig-Holstein zu verlieren. Denn der Trail führt früher oder später zu Wurzelverletzungen, illegalen Fällungen und intensiven Erosionen im Bestand.
Der Schritt zum Abriss war nicht vermeidbar
„Die SHLF waren daher aufgrund der Gesetze und Verordnungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes und aufgrund der ablaufenden Sperrfrist, die uns seitens der Unteren Forstbehörde bezüglich der Waldsperrung nur bis zum 31. März gewährt wurde, gezwungen, unverzüglich zu handeln und alle illegal errichteten Bauten fristgerecht zu entfernen“, erklärt Julia Paravicini, stellvertretende Direktorin und Abteilungsleiterin Finanzen und Liegenschaften der SHLF, die gestrige Maßnahme. „Obwohl die Problematik in enger Abstimmung mit allen zuständigen Behörden, der Gemeinde Großhansdorf und unter Einbeziehung der Großhansdorfer besprochen und gemeinsam nach Alternativen gesucht worden ist, ist dieser letzte Schritt leider nicht vermeidbar gewesen“, so Paravicini weiter. Daher müsse ab sofort auch jede neu errichtete Anlage und Nutzung dieser Waldfläche durch Mountainbiker zu einer Anzeige gebracht werden. Gleichwohl steht die Waldfläche allen anderen Waldbesuchern weiterhin zu Erholungszwecken zur Verfügung und kann entsprechend umfangreich genutzt werden. Am 16. Januar gab es schon einmal die Meldung, dass der Mountainbike-Trail, der auf einer 5,5 ha großen Waldfläche in der Gemeinde Großhansdorf errichtet worden war, gesperrt wurde. Er hat damals schon gegen mehrere Gesetze und Verordnungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes verstoßen.