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Landesforstpräsident Utz Hempfling übergibt den Sammel-Förderbescheid für Waldschutzmaßnahmen an die Geschäftsführerin der Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land – Erzgebirge w.V. Annett Jung.
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Sachsen: Förderung zum Waldschutz läuft auf Hochtouren

23. September 2019

Am 20. September überreichte Landesforstpräsident Utz Hempfling der Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land – Erzgebirge w.V. den bislang größten Sammel-Förderbescheid über Waldschutzmaßnahmen in Höhe von über 130.000 €. Der Freistaat Sachsen unterstützt Waldbesitzer in der aktuellen Krisensituation mit einem vereinfachten Förderverfahren.

Zu den geförderten Maßnahmen zählen die Aufarbeitung und Lagerung von Schadholz, die Entrindung befallener Stämme, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder die Wiederherstellung von Maschinenwegen.

„Die Förderung der Waldschutzmaßnahmen wird von den Waldbesitzern stark nachgefragt“, erklärte Landesforstpräsident Utz Hempfling. „Seit Jahresbeginn haben fast 2.500 private und kommunale Waldbesitzer bereits über 5.000 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von über 9 Mio. € bei Sachsenforst angezeigt. 2 Mio. € konnten bereits ausgezahlt werden, so dass die erforderliche Liquidität für die weiteren dringend notwendigen Maßnahmen vorhanden ist.“

Dringend notwendig?

„Wir erleben gegenwärtig die wahrscheinlich größte Borkenkäfervermehrung, die jemals in Sachsens Wäldern stattgefunden hat“, warnte Hempfling. „Ohne aktive Gegenmaßnahmen werden die Schäden um ein Vielfaches ansteigen – mit dramatischen Folgen für Natur und Umwelt.“ Dabei stehen die Waldbesitzer durch die andauernde Krisensituation im Wald unter erheblichem Druck. Einerseits müssen sie zum Schutz des Waldes vom Borkenkäfer befallene Bäume einschlagen, andererseits sind die Aufarbeitungskosten deutlich gestiegen, während die Holzpreise drastisch eingebrochen sind. Die Förderung soll betroffene Waldbesitzer in die Lage versetzen, den Wald in seiner einzigartigen Vielfalt zu bewahren.

Bis Jahresende werden zahlreiche weitere Anträge der insgesamt rund 85.000 Waldbesitzer in Sachsen und Auszahlungen in Millionenhöhe erwartet. „Unsere Mitarbeiter in der Bewilligungsstelle arbeiten auf Hochtouren, um die zahlreichen Anträge rechtzeitig zu bearbeiten“, bekräftige Hempfling, der den Blick auch weiter in die Zukunft richtet: „Um die Wiederbewaldung der kahlen Waldflächen und den Waldumbau in den übrigen Waldbeständen voranzubringen, wird es Mitte Dezember einen erneuten Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen geben.“ Waldbesitzer, die ihre Waldflächen aufforsten wollen, werden gebeten, sich an die kompetenten Beratungsförster von Sachsenforst zu wenden. „Für das kommende Jahr stehen genügend Fördermittel zur Verfügung, um Hilfe zur Bewältigung der Schäden und zur Wiederaufforstung zu leisten“, so Hempfling abschließend.

Förderverfahren

Die Förderung der Waldschutzmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen. Im Rahmen des vereinfachten Förderverfahrens werden die Waldschutzmaßnahmen mit Festbeträgen unterstützt. Waldbesitzer, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, können förderfähige Maßnahmen spätestens sieben Tage nach Beginn formlos beim zuständigen Beratungsförster von Sachsenforst anzeigen und im Nachgang einen Antrag auf Auszahlung bei der Bewilligungsstelle von Sachsenforst stellen. Antragsberechtigt sind private sowie kommunale Waldbesitzer und forstliche Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften.

Forstbetriebsgemeinschaften beteiligen sich an der Schadholzbeseitigung

Die unterstützten Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald sind umfangreich: Bislang liegen Anzeigen zur Förderung der Aufarbeitung von 840.000 m³ Schadholz vor. 260.000 m³ werden zur Entlastung des Holzmarktes auf Zwischenlager transportiert, weitere 320.000 m³ zum Schutz des Waldes mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. 18.000 m³ wurden entrindet. Auch der Bau von 17 professionellen Lagerplätzen für größere Holzmengen wird gefördert. Die Wiederherstellung bzw. der Neubau von Maschinenwegen im Wald sind auf einer Gesamtlänge von 643 km angezeigt worden.

Die Forstbetriebsgemeinschaften beteiligen sich intensiv an der Schadholzbeseitigung. Rund ein Viertel der geförderten Holzmengen wird von den Forstbetriebsgemeinschaften verkauft oder gelagert. In Sachsen agieren derzeit 22 Forstbetriebsgemeinschaften mit insgesamt rund 1.650 Mitgliedern und einer zusammengeschlossenen Fläche von etwa 51.300 ha – das entspricht gut einem Fünftel des Privatwaldes in Sachsen.

 

Den richtigen Ansprechpartner zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung und Forstförderung finden Waldbesitzer in der Förstersuche im Internet unter www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html. Alle Informationen zu den aktuellen Waldschäden und der Forstförderung können unter www.sachsenforst.de abgerufen werden.

Red./Staatsbetrieb Sachsenforst