Wildschweine dringen zurzeit auf der Nahrungssuche immer mehr in bewohnte Bereiche vor. Vor allem Bewohner von Wald- und Wiesenrandlagen haben derzeit nächtlichen Besuch.
Wildschweine sind Allesfresser. Sie ernähren sich von Eicheln, Bucheckern, Wurzeln, Pilzen, Früchten, Kräutern, Gräsern, Würmern, Engerlingen, Schnecken oder Aas. In urbanen Gebieten suchen sie aber auch in Abfalltonnen nach Nahrungsresten, fressen Gartenabfälle oder durchwühlen Komposthaufen.
Keinesfalls sollten die Tiere aktiv gefüttert werden
Vor allem der Komposthaufen mit Essensresten lockt die Tiere an. Wichtig ist hier, keine Speiseabfälle offen im Garten liegen zu lassen. Abfalltonnen und Müllsäcke sind ebenfalls eine willkommene Nahrungsspende. Damit die Tiere nicht an den Müll herankommen, ist es wichtig, die Tonnen gut zu verschließen. Da Wildschweine vorwiegend nachts unterwegs sind, sollten Müllsäcke grundsätzlich erst morgens nach draußen gebracht werden. Die Tiere könnten sie sonst nachts aufreißen. Keinesfalls sollten die Tiere aktiv gefüttert werden.
Zaun muss etwa 1,50 m hoch sein
Wildschweine verfügen über einen sehr guten Geruchssinn und wittern Nahrung schon von weitem. Mit ihrem Rüssel können sie ohne Mühe den Boden aufgraben und Zäune hochdrücken. Stabile Gartenzäune sollten daher über einen Betonsockel verfügen. Da die Tiere sehr gut springen können, muss der Zaun etwa 1,50 m hoch sein. Auch eine stabile Wühlstange oder stabile Erdanker zwischen den Zaunpfosten können verhindern, dass ein Wildschwein den Zaun hochstemmt. Alternativ kann der Zaun auch etwa 40 cm tief eingegraben werden bzw. nach außen hin flach auf dem Boden liegend befestigt werden.
Wildschweine sind grundsätzlich friedliebende Tiere. Sie gehen Menschen generell aus dem Weg. Kommt es trotzdem zu einer Begegnung, sollte man Ruhe bewahren und hektische Bewegungen vermeiden. Sie können das Tier verängstigen und in Panik versetzen. Am besten zieht man sich langsam zurück und gibt dem Tier dadurch selbst die Möglichkeit zum Rückzug. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in eine Ecke gedrängt werden, Es kann dann sehr schnell zum Angriff übergehen.
Schäden durch Wildschweine
Unmittelbar an eine Behausung anstoßende und eingefriedete Hausgärten sind Befriedete Bezirke gemäß § 4 Saarländischem Jagdgesetz. Für Schäden durch Wildschweine (oder auch durch Marder und Waschbären) in Befriedeten Bezirken müssen die Eigentümer selbst aufkommen. Wildtiere haben keinen Halter, sie gehören niemandem, deshalb kann auch niemand in Anspruch genommen werden, wenn sie in Hausgärten Schäden anrichten. Bei einem Wildschaden in privaten Gärten sind daher auch Jäger, Förster oder Jagdgenossenschaften nicht zuständig. Sie kommen nur für Wildschäden auf, die in jagdbaren Gebieten entstehen – also im Wald und in einigen Fällen auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Dabei ist der SaarForst Landesbetrieb nur für Wildschäden zuständig, die in den an staatliche Eigenjagdbezirke angegliederten Flächen entstehen.
Befriedete Bezirke
Nach § 4 Saarl. Jagdgesetz dürfen die zuständigen Jagdausübungsberechtigten in befriedeten Gebieten grundsätzlich nicht schießen. Hier ruht die Jagd da das Sicherheitsrisiko zu hoch wäre. Außer den Hausgärten gelten auch noch Gebäude und Hofräume als befriedete Bezirke