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Für die Abholzigkeit von Lärche und Douglasie (Bild) wurden eine wissenschaftliche Datenbasis geschaffen und die Grenzwerte für die Qualitätssortierung neu festgesetzt. Die neue Regelung gilt ab dem 15. Mai 2023.
Für die Abholzigkeit von Lärche und Douglasie (Bild) wurden eine wissenschaftliche Datenbasis geschaffen und die Grenzwerte für die Qualitätssortierung neu festgesetzt. Die neue Regelung gilt ab dem 15. Mai 2023.

RVR: Neue Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche

Der Ständige Ausschuss (StA) RVR der Plattform Forst&Holz hat für die Qualitätssortierung von Stammholz der Baumarten Douglasie und Lärche neue Abholzigkeitsgrenzwerte beschlossen. Die bei der StA RVR-Sitzung am 23. März 2023 verabschiedeten Grenzwerte sind ab dem 15. Mai 2023 gültig.

Mit den neuen Grenzwerten werden im Hinblick auf das zentrale Kriterium der Abholzigkeit die tatsächlichen Gegebenheiten von Douglasien- und Lärchenholz nunmehr korrekt in der Qualitätssortierung abgebildet. Bisher waren deren Grenzwerte an Kiefer orientiert, da eine ausreichende Datengrundlage zur wissenschaftlichen Ableitung baumartenspezifischer Werte für Douglasie und Lärche fehlte.

Datengrundlage geschaffen

Die wissenschaftlichen Berater des StA RVR – die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Prof. Bertil Burian) und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Dr. Udo Hans Sauter, Dr. Jörg Staudenmaier) – haben in Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Praxis in den vergangenen Monaten umfangreiche Datensätze für Douglasien- und Lärchen-Stammholz, das am Werkseingang nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung (RVWV) vermessen worden war, zusammengetragen und damit Abhilfe geschaffen.

Auf dieser Basis konnten die Abholzigkeitsgrenzwerte aktuell so berechnet werden, dass deren Anwendung bei in der Praxis gehandeltem Stammholz zu einer Qualitätsklassenverteilung von 85% B, 12% C und 3% D führt.

Zielverteilung

Diese Zielverteilung war bereits 2019 zwischen Vertretern von Forst- und Holzwirtschaft für alle Nadelholzarten vereinbart worden. Auf Basis einer umfänglichen Datengrundlage waren in der Folge für Fichte/Tanne und Kiefer Abholzigkeitsgrenzwerte berechnet und mit der Neuauflage der RVR 2020 in Kraft gesetzt worden.

Im weiteren Verlauf zeigten verschiedene Rückmeldungen aus der Praxis, dass für Douglasie und Lärche mit der 2020 ebenfalls erfolgten Zuordnung der Kiefernwerte die vereinbarte Qualitätsklassenverteilung in vielen Fällen verfehlt und mehr Holz als ursprünglich vereinbart in geringerwertige Qualitätsklassen absortiert wurde.

Zwei statt einer Sortiertabelle

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RVR_Sortiertabellen_Lärche_Douglasie
Zusammenstellung der ab 15. Mai 2023 in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) gültigen Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche

Mit der neuen Regelung habe man ein 2020 bestehendes Provisorium einvernehmlich auflösen können, erklärt Prof. Tobias Cremer als Vorsitzender des StA RVR.

Die aktuellen Auswertungen haben zudem ergeben, dass sich die Grenzwerte der beiden Baumarten sowohl für Stammholz-Abschnitte wie für Stammholz-lang in den verschiedenen Stärkeklassengruppen unterscheiden .

Daher beinhaltet der Beschluss auch die Aufteilung der Sortiertabelle, in der bisher die Baumarten Douglasie und Lärche zusammengefasst waren. Somit liegen nunmehr zwei Sortiertabellen vor, die sich bezüglich des Kriteriums der Abholzigkeit unterscheiden. Die weiteren Qualitätskriterien wurden in beide Tabellen unverändert übernommen.

Neuregelung gilt ab dem 15. Mai

Die aktuellen Tabellen zur Qualitätssortierung von Douglasie und Lärche können über die Webseite www.rvr-deutschland.de im Downloadbereich abgerufen werden und gelten nach der nunmehr erfolgten Genehmigung durch die Plattform Forst&Holz ab dem 15. Mai 2023.

Quelle: StA RVR