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Die bisherige Regelung in der RVR, nach der von Rindenbrütern befallenes Holz automatisch kein Frischholz ist, entfällt ab dem 1. Juli.

RVR: Borkenkäfer und Abholzigkeit neu geregelt

30. April 2020

Der Ständige Ausschuss (StA) für die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) hat am 31.03.2020 Änderungen beschlossen. Diese werden am 01.07.2020 in Kraft treten. Die über mehrere Jahre andauernden Diskussionen zur qualitativen Bewertung von Fichten- und Tannenstammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, wurden mit der Neuregelung beendet.

Käferholz kann jetzt auch B-Holz sein

Die bisherige Regelung im allgemeinen Teil der RVR (Kapitel 2.4.), nach der von Rindenbrütern befallenes Holz automatisch kein Frischholz ist, entfällt. Stattdessen zeigt eine Tabelle in der Anlage III-a nun die unterschiedlichen Qualitätsklassen aufgrund der qualitätsmindernden Effekte. Nach dieser fällt beispielsweise frisches Käferholz in die Qualitätsklasse B.

Abholzigkeit: Trennung von Kurz- und Langholz

Die neuen Grenzwerte für das Kriterium Abholzigkeit orientieren sich an einer Zielqualitätsverteilung von 85% B, 12% C und 3% D. Neu ist zudem die Trennung zwischen Kurzholz (bis 6m) und Langholz (>6m). Die drei bestehenden Dimensionsklassen (35 cm) finden für Lang- wie Kurzholz Anwendung. Die der Neuregelung zugrundeliegenden Analysen wurden von den wissenschaftlichen Beratern des StA RVR der FVA Baden-Württemberg und der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg durchgeführt.

Weitere Anpassungen

In weiteren Bereichen der RVR wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen, darunter die Sortierung von Ästen und die Formulierung zur Zulässigkeit von Messgeräten im Hinblick auf das Mess- und Eichrecht. Darüber hinaus hat der StA zukünftige Arbeitspakete diskutiert. Zu deren aktiver Begleitung haben die finanzierenden Branchenteile bereits im Vorfeld eine Verlängerung des Projekts „StA RVR“ um zwei Jahre bis März 2022 beschlossen.

Dokumente

Die aktualisierten Dokumente können inkl. der überarbeiteten Sortiertabellen für Stammholz bereits jetzt auf der Webseite zur RVR heruntergeladen werden: https://www.rvr-deutschland.de/struktur.php?id=47

Die Dokumetation der Änderungen, die zum 1. Juli in Kraft treten, finden Sie HIER.

Bei In-Kraft-Treten der Neuerungen am 01.07.2020 werden voraussichtlich auch aktualisierte Sortiermerkblätter in gedruckter Form über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zur Verfügung stehen.

Plattform Forst und Holz/RVR/Red.