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Quads und ATV werden noch interessanter

Quads und ATV werden noch interessanter

03. Januar 2017

Zum Stichtag 1. 1. 2017 verschärfen sich die Geräusch- und Abgasgrenzwerte für Zweiräder, Quads und ATV deutlich. Ab diesem Zeitpunkt gilt für diese Fahrzeuge die Stufe Euro IV. Das hat zur Folge, dass einige Hersteller ihre Modelle überhaupt nicht mehr nach Europa importieren werden. Soweit die schlechte Nachricht.Wenn diese Hürde geschafft ist, ergeben sich aber gerade für Quads und ATV aus der EU-Verordnung 168/2013/EG ein paar Veränderungen, die sogar positiv zu werten sind. So fällt z. B. die Leistungsgrenze von 15 kW und wird stattdessen durch eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h ersetzt. Bisher war in Deutschland eine aufwändige Einzelabnahme als LoF- (Land- oder Forstwirtschaftliche-)Zugmaschine notwendig, inklusive Anbau einer Hängerkupplung, wenn man ungedrosselt unterwegs sein wollte. In Österreich und der Schweiz waren solche Ausnahmen gar nicht vorgesehen. Für die meisten Nutzer sind aber eine höhere Motorleistung und ein höheres Drehmoment wesentlich wichtiger als die Endgeschwindigkeit.Die Fahrsicherheit der Geräte wird sich künftig dadurch erhöhen, dass Differentiale vorgeschrieben werden. Das erleichtert die Kurvenfahrt und mindert die Kippneigung.Eine relativ junge Erscheinung sind die sogenannten Side-by-side-Buggies. Auch diese werden für den Gelegenheits-Holzmacher, Waldbesitzer und Jäger noch attraktiver werden. Nach der ebenfalls neuen Richtlinie 167/2013 EG können sie europaweit als Traktor zugelassen werden. Damit dürfen in vielen Ländern auch schon 16-Jährige mit diesen Fahrzeugen fahren; außerdem werden Traktoren vielfach steuerlich bevorzugt.

H. Höllerl