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Die Preisbremse für Pellets und anderen Holzbrennstoffe ist jetzt rückwirkend für 2022 verfügbar.
Die Preisbremse für Pellets und anderen Holzbrennstoffe ist jetzt rückwirkend für 2022 verfügbar.

Preisbremse jetzt auch für Pellets verfügbar

Im letzten Jahr sind die Preise von Heizenergie dramatisch gestiegen – der Staat griff ein, um finanziell zu entlasten. Davon profitieren nun auch Besitzer von Pelletheizungen, die rückwirkend Rechnungen aus dem Jahr 2022 einreichen können, um einen finanziellen Zuschuss zu beantragen.

Auch Haushalte, die mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts oder Scheitholz heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet. Dafür müssen sie nachweisen, dass sich Ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben.

Rechnung einreichen

Ausschlaggebend ist der festgelegte Referenzpreis für 2021: für Holzpellets sind das 24 ct/kg, für Holzhackschnitzel 11 ct/kg, für Holzbriketts 28 ct/kg und für Scheitholz 85 Euro/rm (inkl. MwSt). Ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, hängt vom Lieferdatum ab. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.

Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 €. Die bereits im Dezember von der Regierung angekündigten Härtefallhilfen für Privathaushalte belaufen sich auf maximal 2.000 € pro Haushalt. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Mrd. € bereitgestellt.

Unterschiedliche Antrags-Plattformen

Wie die Stiftung Warentest mitteilt, können Verbraucher den Antrag für die Brennstoffhilfe in den meisten Bundesländern bereits jetzt und bis spätestens 20. Oktober 2023 online stellen. In Berlin soll ein Antrag erst ab dem 26. Juni möglich sein. Auf welcher Online-Plattform die Hilfe zu beantragen ist, hängt vom Bundesland ab. Für Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es jeweils eigene Antragsseiten. Alle weiteren Bundesländer haben sich zur Antragsstellung zusammengeschlossen und nutzen das IT-System der Kasse Hamburg.

Für Unternehmen

Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten außergewöhnlich belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Auch hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer. In mehreren Bundesländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden.

Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen

Das BMWK stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800-78 88 900 erreichbar.

Quelle: DEPI