Image
Polizei kontrolliert bei Frankfurt Oder Lkw an der Autobahn A12
Polizei kontrolliert bei Frankfurt Oder Lkw an der Autobahn A12

Positive Reaktionen auf das EU-Mobilitätspaket

24. August 2020

Nach einem dreijährigen Ringen hat das EU-Parlament am 9. Juli das Mobilitätspaket beschlossen. Die neuen Richtlinien und Verordnungen wurden am 31. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Regelwerk soll bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer ermöglichen und für mehr Fairness auf dem Transportmarkt sorgen.

Einige Verbesserungen werden gleich ab September 2020 in Kraft treten. Bei den anderen müssen die Mitgliedsstaaten noch aktiv werden und sie in nationales Recht umsetzen. Hier gibt es unterschiedliche lange Übergangsfristen, die Längste davon geht bis 2024.

Die wichtigsten Neuregelungen

  • Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer regelmäßig spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.
  • Die Fahrer dürfen die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Lkw-Kabine verbringen. Der Unternehmer ist verpflichtet, auf seine Kosten für eine geeignete Unterkunft mit angemessener Schlafgelegenheit und sanitären Einrichtungen zu sorgen. Ausnahme: Der Fahrer verbringt die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu Hause oder an einem privaten Ort seiner Wahl.
  • Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten Version aus- beziehungsweise umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Kontrolle und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Der Fahrtenschreiber zeichnet die Be- und Entladungsorte, Grenzübertritte, Lenk- und Ruhezeiten auf. Ab 2023 werden die Kontrollbehörden in der Lage sein, den Smart-Tachographen direkt vor Ort auszulesen.
  • Die Kabotage-Regeln bleiben zum großen Teil unverändert: Innerhalb einer Woche dürfen in einem Mitgliedsland nur drei Kabotage-Fahrten stattfinden. Neu ist aber, dass es danach eine viertägige Sperrzeit für dieses Mitgliedsland gibt (Cooling-Off-Zeit). Das Fahrzeug muss also das Land zwingend vier Tage lang verlassen. Das sollen auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t gelten. Die Neuregelung gilt ab dem 21. Februar 2022.
  • Die Fahrer haben bei Binnentransporten Anspruch auf den landesüblichen Mindestlohn. Bei Transitfahrten sowie Hin- und Rückfahrten vom Heimatland in ein anderes EU-Land mit maximal zwei Be- und Entladungen während der Tour besteht diese Vergütungspflicht nicht.
  • Die Fahrzeuge müssen spätestens nach acht Wochen an den Firmensitz zurückkehren. Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden.
  • Lob und Kritik

    Auch wenn die Experten über die mittel- und langfristen Auswirkungen des Mobilitätpaketes kontrovers diskutieren. Allgemein wird erwartet, dass sich die neue Gesetzgebung positiv auf den Straßengüterverkehr auswirken wird. Allerdings hängt der Erfolg von einer effizienten Kontrolle ab. Kritisiert wird unter anderem die Rückkehrpflicht für Lkw nach acht Wochen. Dies mache den Gütertransport ineffizient und führe zu einer unnötigen Zunahme von Emissionen und Staus. 150 bis 200 Europaabgeordnete aus den östlichen Eu-Staaten haben gegen das Gesetzespaket gestimmt. Sie halten die neuen Regeln für „wirtschaftlichen Protektionismus“. Mitgliedstaaten wie Polen, Ungarn, Bulgarien oder die baltischen Länder wollen deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

    Red.