In Deutschland haben sich die Borkenkäfer 2018 so stark vermehrt wie seit Jahrzehnten nicht. Gefährlich sind besonders der Buchdrucker und der Kupferstecher, die Fichtenwälder auch großflächig zum Absterben bringen können. Hier erklären wir, wie man Einzelstämme und Polter mit Pflanzenschutzmitteln behandelt.
Die Bekämpfung von Borkenkäfern, Pracht- und Bockkäfern mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) kann nur an eingeschlagenem, liegendem Holz erfolgen. Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um lebende Insekten abzutöten und eine Neubesiedlung bis auf Weiteres zu verhindern. Pflanzenschutzmittel gelten als Ultima Ratio und sollen erst dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen nicht funktionieren. Jedoch führt auch PSM-Einsatz nicht zwangsläufig zum Erfolg bei der Bekämpfung des Borkenkäfers. Es können Einzelstämme und Polter behandelt werden. Frühester Einsatz: ab Mitte März. Unter www.waldschutz.nrw.de wird eine entsprechende Einsatzempfehlung gegeben. Eine PSM-Behandlung von stehendem Holz oder Waldboden gilt bei Borkenkäferbefall als wirkungslos und ist strengstens verboten.
Welche Behandlungsmittel sind möglich?
Bei Käferbefall dürfen nur zugelassene, genehmigte und im Rahmen der Aufbrauchfrist nutzbare Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Bei der Einzelstammbehandlung werden 4 – 5 Liter und bei Polterbehandlungen im Durchschnitt drei Liter Spritzbrühe je Festmeter benötigt. Weiterhin ist die Behandlungsmenge von der Rindenstruktur, Poltergröße, Stärkeklasse, Baumart und der durchgeführten Spritztechnik abhängig.
Wie bringt man die Pflanzenschutzmittel aus?
An Einzelstämmen sollten möglichst die gesamte Borke und Schnittflächen benetzt werden. Da dies bei Holzpolterbehandlungen nicht möglich ist, erfolgt hier die Behandlung der Manteloberfläche, Stirnseiten und – soweit möglich – Stammzwischenräume.
Welche Spritztechnik ist nötig?
Da die Insektizidbehandlungen mit sehr hohem Wasseraufwand einhergeht, empfiehlt sich lediglich bei Einzelstämmen oder kleineren Poltern die Anwendung von tragbaren Rückenspritzen bzw. Sprühgeräten. Polterbehandlungen werden in der Regel mit Anbauspritzen durchgeführt. Sie sind um einen Druckschlauch und Spritzlanzen/-pistolen erweitert.
Sachkunde und Aufzeichnungspflicht?
Die Behandlung der liegenden Stämme und Holzpolter darf nur von Personen durchgeführt werden, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen. Nach erfolgter Applikation sind vom Anwender zeitnah wirtschaftlichen Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zusammenführen und drei Jahre aufbewahren muss:
Wie schütze ich Gewässer und Grundwasser?
Eine Grundwassergefährdung liegt bei sachgerechter Anwendung der Insektizide zur Borkenkäferbekämpfung nicht vor. Durch Anlagerung an die Bodenbestandteile verbleibt der Wirkstoff in der oberen Bodenschicht und wird dort biologisch abgebaut. Deshalb haben die zur Borkenkäferbekämpfung zugelassenen Insektizide bei dieser Anwendung keine so genannte W-Auflage. Das bedeutet, dass sie auch in den Wasserschutzzonen 2 und 3 eingesetzt werden können.
Allerdings sind die Präparate giftig für aquatisch lebende Algen, Fische sowie Fischnährtiere. Deshalb müssen zu Oberflächengewässern – hierzu zählen auch periodisch, allerdings nicht gelegentlich Wasser führende Oberflächengewässer – bestimmte Abstände eingehalten werden.
Bei der Behandlung eines Holzpolters muss sich im genannten Abstand bis zum Oberflächengewässer ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Was ist bei FFH- und Naturschutzgebieten zu beachten?
In Waldnaturschutz- und FFH-Schutzgebieten kann aufgrund von Verordnungen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten sein. Deshalb sollte vor einer Applikation Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen und geprüft werden, ob eine Befreiung erforderlich ist.
Welche Vorschriften gelten im zertifizierten Wald?
PEFC. Nach den PEFC-Standards finden Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln nur als letztes Mittel – beispielsweise bei schwerwiegender Gefährdung des Bestandes – nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes statt. Vor einer Einzelstammbehandlung im Wald muss ein schriftliches Gutachten durch eine fachkundige Person erstellt werden. Eine fachkundige Person hat eine forstliche Ausbildung an einer Universität, Fachhochschule oder Technikerschule absolviert. Für Polterspritzungen auf dem Holzpolterplatz ist dieses Gutachten nicht notwendig.
FSC. Nach den FSC-Standards werden Insektizide grundsätzlich nicht eingesetzt. Nur bei Anordnung einer übergeordneten Behörde kann von diesem Grundsatz abgewichen und PSM eingesetzt werden.
Haben Sie Fragen zum Borkenkäfer-Management?
Haben Sie Fragen zum Borkenkäfer-Management? Dann wenden Sie sich an Ihre/n Förster/in vor Ort. Die Kontaktdaten für Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.wald-und-holz.nrw.de. Dort können Sie auch einen Newsletter mit aktuellen Waldschutz-Informationen und einen 52-seitigen „Praxisleitfaden Fichten-Borkenkäfer“ bestellen oder herunterladen.
In Baden-Württemberg, gibt die Forstliche Forschungs- und Versuchsanstalt (FVA) einen Borkenkäfer-Newsletter heraus. Auf der Webseite der Nordwestdeutschen ForstlichenVersuchsanstalt findet sich zum kostenfreien Download eine 32-seitige Broschüre „Integrierte Bekämpfung rindenbrütender Borkenkäfer“. Und in Bayern hat die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft ein Borkenkäferinfoportal eingerichtet.
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