Petition von Mitarbeitern bei Mayr-Melnhof Swiss Timber ohne Erfolg
Für die in der Petition geforderte Auszahlung einer Abfindung von sechs Monatslöhnen oder 25000 Franken für alle ehemaligen Mitarbeiter fehlt nach Angaben der Regierung aber die Grundlage. Außerdem wäre die Finanzierung eines Sozialplans aus Mitteln der Konkursmasse rechtlich nicht zulässig. Die Regierung betont gleichzeitig, dass sie mit der Ausarbeitung einer Sanierungsvereinbarung alles daran gesetzt und alle ihr zur Verfügung stehenden gesetzlich erlaubten Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die Zukunft des Sägereibetriebs zu sichern und einen Konkurs von Mayr-Melnhof Swiss Timber abzuwenden. Nach dem Entscheid des Großen Rates hat Mayr-Melnhof Swiss Timber den Konkurs angemeldet.
Soweit gesetzlich möglich, setzt sich der Kanton im Gläubigerausschuss für die Anliegen der ehemaligen Arbeitnehmenden ein.