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Wohlleben stellt Strafanzeige nach Kahlschlägen auf der Montabaurer Höhe
Blick über die Wälder auf der Montabaurer Höhe Anfang Juli 2020

Peter Wohlleben stellt Strafanzeige

24. November 2021

Peter Wohlleben und Prof. Pierre Ibisch haben am 15. November bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gestellt: gegen den Leiter und weitere Mitarbeiter des Forstamtes Neuhäusel in Rheinland Pfalz, gegen verantwortliche Mitarbeiter der Forstverwaltung und des Umweltministeriums. Es geht um das FFH-Gebiet „Montabaurer Höhe“, in dem das Forstamt in den letzten Jahren wegen des massiven Borkenkäferbefalls große Fichtenflächen geräumt hat. Im Sommer 2020 sprach das Forstamt von rund 2.000 ha, die erheblich gestört seien.

Welche Vorwürfe erheben Wohlleben und Ibisch?

Wohlleben und Ibisch beanstanden in ihrer Klage, dass die bundesweit forstfachlich anerkannte Entnahme der vom Borkenkäfer befallenen Bäume im FFH-Gebiet Montabaurer Höhe zu massiven waldökologischen Verschlechterungen geführt hat. Hätten die Förster Totholz bzw. absterbende Bäumen stehen gelassen, wäre der Schaden aus ihrer Sicht geringer ausgefallen. Das Forstamt habe gegen die Vorschrift verstoßen, dass in FFH-Gebieten schützenswerte Lebensräume erhalten bzw. verbessert werden müssen.

Im April 2021 hat sich bereits eine Bürgerinitiative gegen das Vorgehen des Forstamtes auf der Montabaurer Höhe gewehrt. Eine Stellungnahme der Universität Koblenz-Landau aus dem April 2021 stellte fest, dass die Vorgaben aus dem Bewirtschaftsplan des FFH-Gebietes nicht eingehalten wurden. Die „großflächigen Rodungen und Kahlschläge“ in den Fichtenbeständen auf der Montabaurer Höhe hätten ökologisch wichtige Habitate zerstört, die Befahrung mit schweren Forstfahrzeugen habe die Böden verdichtet und seltene Torfmoose seien abgestorben. Die Mitautorin dieser Stellungnahme, Dr. Dorothee Killmann, sagte in einem Sendung des ZDF-Magazins Frontal vom 16. November 2021: „Man kann diesen Bereich auch nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, weil einfach die äußeren Begebenheiten das nicht mehr zulassen. Es ist vollkommen gestört!“ Auch Greenpeace ist auf der Montabaurer Höhe aktiv geworden und forderte am 16. November mehr Engagement für den Waldschutz.

Greenpeace-Aktivisten forderten am 16. November auf der Montabaurer Höhe mehr Engagement für den Waldschutz

Welche Rolle spielt die ordnungsgemäße Forstwirtschaft?

Aus Sicht von Wohlleben und Ibisch sind die Eingriffe so massiv, dass das Forstamt die Pflicht gehabt hätte, vor Beginn der Maßnahmen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dieser Pflicht unterliegen ihrer Meinung nach nicht nur Forsteinrichtungswerke oder Forstbetriebspläne, sondern auch außerplanmäßige Maßnahmen bei Windbruch oder Käferbefall.

Die Forstverwaltung Rheinland-Pfalz ist dagegen der Meinung, dass „die ordnungsgemäße Forstwirtschaft nicht als prüfrelevantes Vorhaben“ gilt. Sie könnte auch auf das Landeswaldgesetz verweisen, das die Waldbesitzer verpflichtet, „die dem Wald durch Brand und Naturereignisse sowie durch Übervermehrung von Pflanzen und Tieren drohenden Gefahren zu verhüten und zu bekämpfen“.

Der Konflikt um die Montabaurer Höhe ist kein Einzelfall. Schon seit vielen Jahren stellen Naturschützer fest, dass die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sich nicht mit den Schutzzielen der FFH-Gebiete verträgt. Der Buchenwald-Experte Norbert Panek bezeichnete Natura 2000 im Wald als „gigantischen Etikettenschwindel“.

So wie hier auf dem Köppel sieht es auf der Montabaurer Höhe vielfach aus. Das große geschlossene Waldgebiet im südlichen Westerwald ist vom Borkenkäferbefall und seiner Bekämpfung geprägt. Die Aufnahme entstand am 1. April 2020

Die Vorwürfe der Naturschützer wiegen deshalb schwer, weil auch die EU-Kommission Defizite im Vollzug der FFH-Richtlinie hierzulande sieht. Im Februar 2021 hat sie deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Deutschland habe eine bedeutende Zahl von Gebieten noch immer nicht als Schutzgebiet ausgewiesen. Die festgelegten Erhaltungsziele seien nicht hinreichend quantifiziert und messbar. Außerdem geht die Kommission davon aus, dass es allgemeine Praxis war und ist, für die insgesamt 4.606 FFH-Gebiete keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen.

Gibt es noch andere Gerichtsverfahren?

Der Streit ist so zerfahren, dass die Naturschützer mittlerweile gerichtlich gegen die Forstwirtschaft in FFH-Gebieten vorgehen. Peter Wohlleben hat unter anderem für diesen Zweck die Wald und Wildnis gGmbH gegegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft hat es sich explizit zum Ziel gesetzt, „geltende Bestimmungen zum Schutz von Wäldern auf dem Rechtsweg durchzusetzen“. Genau das hat Peter Wohlleben mit seiner Strafanzeige nun zum ersten Mal getan. Zuvor haben es schon in Sachsen und Nordrhein-Westfalen zwei ähnliche Fälle bis an die Oberverwaltungsgerichte geschafft.

2018 ging das aus forstlicher Sicht noch gut aus. Der Bund Naturschutz ging damals gegen die Stadt Bad Honnef vor, weil sie in ihrem Wald auf rund 100 ha Borkenkäfer-Fichten geräumt hatte. Der Verband betrachtete das als Verstoß gegen das Verschlechterungsgebot, denn der Wald lag in einem FFH-Gebiet. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde am 19. Dezember allerdings zurück. Es kam zu dem Schluss, dass eine Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, weil die Fällungen unmittelbar der Verwaltung des FFH-Gebiets im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dienten. Ohnehin seien sie privilegiert, da sie der guten fachlichen Praxis entsprächen.

Im Fall des FFH-Gebietes „Leipziger Auwald“ entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 9. April 2019 im Sinne der Naturschutzverbände Grüne Liga und Nukla. Die Stadt Leipzig durfte den von den Verbänden beanstandeten Forstwirtschaftsplan nicht vollziehen. Sie musste Sanitärhiebe in der Esche, Femel- und Schirmhiebe sowie Altdurchforstungen einstellen. Bedingung für solche Eingriffe ist dort nun eine Verträglichkeitsprüfung, an der die beiden genannten Naturschutzverbände zu beteiligen sind. Die Naturschützer feierten das als wegweisendes Urteil.

Es spielt auch noch ein drittes Urteil eine Rolle: das des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2018 gegen die Republik Polen. Dort hatte das Umweltministerium 2016 den Holzeinschlag im polnischen Urwald und FFH-Gebiet „Puszcza Białowieska“ nahezu verdreifacht. Als Grund gab es den massiven Befall durch den Buchdrucker an. Der EuGH stellte damals allerdings mit einer ähnlichen Begründung klar, dass diese Maßnahmen den Schutzstatus des Białowieska-Waldes erheblich beeinträchtigen würden und damit rechtswidrig seien.

Welche Bedeutung haben solche Klagen?

Wie der neuerliche Rechtsstreit über das Vorgehen auf den Montabaurer Höhe ausgehen wird, ist ungewiss. Aktuell prüft die Staatsanwaltschaft die Klage noch. Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die für ihre Mandanten Wohlleben und Ibisch die Klage eingereicht hat, ist realistisch. Bei Wohllebens Nationalen Waldgipfel im August sagte sie zur Aussicht solcher Klagen (ab Minute 5:25): „Man muss einen langen Atem haben. Es ist nicht so, dass man bei der ersten Instanz gleich immer Recht bekommt. In vielen Fällen muss man leider durch die Instanzen gehen.“

Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass solche Klagen in Zukunft zunehmen. Peter Wohleben hat den Text der Strafanzeige öffentlich zugänglich gemacht, unter anderem damit er in vergleichbaren Fällen als Blaupause dienen möge.

Welche Bedeutung die genannten Urteile für die Forstwirtschaft haben, verdeutlichen allein folgende Zahlen: In Deutschland liegen einer Studie des von-Thünen-Institutes aus dem Jahr 2012 zufolge rund 1,8 Mio. ha Wald in einem FFH-Gebiet, je nach Bundesland zwischen 15 % und 24 %.

Was sagt die Branche zu Wohllebens Strafanzeige?

Die Forstbranche hat gereizt auf die Anzeige von Wohlleben reagiert. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) hat kurz nach dem Frontal-Beitrag über die Montabaurer Höhe eine Kampagne gegen Wohlleben angekündigt: „Wohllebens Waldmärchen“ heißt sie. Sie wirft ihm vor, einen ganzen Berufsstand zu kriminalisieren. Auch dem Gesamtvorstand des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes (DFUV) riss bei seiner Tagung am 17. November die Hutschnur: „Der führt unsere Branche vor“, hieß es dort. Es könne doch nicht sein, dass selbst seriöse Medien immer nur Wohlleben in ihre Sendungen holen.“ Wie in der Rhein-Zeitung zu lesen war, bezweifelte der Montabaurer Stadtrat, dass eine Strafanzeige das richtige Mittel ist, um eine umweltpolitische Diskussion anzustoßen. Peter Hülshörster von der CDU bezeichnete die Strafanzeige sogar als „ausgemachten Blödsinn“, der nur dazu diene, sich reißerisch Öffentlichkeit zu verschaffen.

Erstaunlicherweise gehen selbst manche Grüne auf Distanz. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anna Spiegel widersprach Wohlleben in der Sache Montabaurer Höhe erst kürzlich bei Hart aber Fair. Ihr grüner Staatsekretär Erwin Manz erklärte bei Frontal im besten Förstersprech: „Wir mussten die vom Borkenkäfer befallenen Bäume entfernen, um den Wald zu retten.“ Zu den großen Kahlflächen sagte er: „Wir haben hier keine Kahlschläge. Das ist schlichtweg der Klimawandel, der unsere Wälder zerstört.“

Was passiert in den Heiligen Hallen?

Dass die Klagen nicht spurlos an den Forstleuten vorübergehen, zeigt das Beispiel „Heilige Hallen“ in Mecklenburg-Vorpommern. Dort haben Wohlleben und Ibisch die gleichen Vorwüfe gegen die forstliche Bewirtschaftung eines geschützten Buchenwaldes erhoben. Das für diesen Wald vorliegende Gutachten war offensichtlich so stichhaltig, dass Umweltminister Backhaus daraufhin bei der Landesforstanstalt eine Arbeitsgruppe ins Leben rief, die nun die waldbaulichen Grundsätze überarbeiten soll. Ibisch und Wohlleben sind an den Gesprächen beteiligt.

Oliver Gabriel