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Optimale Voraussetzungen für Herbstpflanzung
Die feucht-kühle Witterung im August und September hat optimale Voraussetzungen für die Herbstpflanzung geschaffen. Darauf weist die Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.V. (EZG) in einer Pressemitteilung vom 28. September hin.

Optimale Voraussetzungen für Herbstpflanzung

05. Oktober 2010

Die feucht-kühle Witterung im August und September hat optimale Voraussetzungen für die Herbstpflanzung geschaffen. Darauf weist die Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.V. (EZG) in einer Pressemitteilung vom 28. September hin.

Die aktuell feuchten Waldböden zum Herbst 2010 seien für die Pflanzung bestens geeignet. Zudem werden Forstpflanzen in diesem Jahr witterungsbedingt früher als sonst verholzt sein und können somit auch etwas früher verpflanzt werden, so die EZG weiter. Aufgrund der Häufung von Frühjahrs-Trockenperioden in den letzten Jahren sowie wegen möglicher Lieferengpässe im Frühjahr (Hauptpflanzzeit) ist eine verstärkte Herbstpflanzung für viele Baumarten generell empfehlenswert und kann die Anwuchserfolge spürbar verbessern, bzw. zu einer Reduzierung des Kulturrisikos beitragen. Dabei sollten Nadelgehölze (außer Lärche) zeitig, möglichst noch im Oktober, gepflanzt werden.

 

Pflanzenmarkt: Verknappung bei 2-jährigen Rotbuchen

Aktuell sind in den Forstbaumschulen die meisten Sortimente und Herkünfte in guter Qualität verfügbar. Allerdings wird es aufgrund fehlender Fruktifikation (Saatguterntemöglichkeit) 2007 und 2008 gerade beim wichtigen Sortiment 2-jährige Rotbuche in den Größen 30/50 und 50/80 mit gesicherten süddeutschen Herkünften zu massiven Lieferengpässen kommen. Deshalb ist zum Herbst 2010/Frühjahr 2011 die Pflanzung etwas kleinerer einjähriger Buchen (z.B. 20-40) oder noch verfügbarer größerer 3-jähriger Buchen (z.B. 80/120 oder 120/150) notwendig, bzw. neben einer Kulturverschiebung oft die einzige Alternative.

 

Probleme bei der Förderung von Frühjahrspflanzungen

 

In Bayern entfällt künftig die sogenannte „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“. Deshalb müssen nach Information des Bayer. STMELF Anträge für förderfähige Maßnahmen im Frühjahr 2011 frühzeitig gestellt und bis zum 31.12.2010 bewilligt worden sein, damit die Förderung gesichert ist. Den Waldbesitzern wird empfohlen dies zu berücksichtigen und sich frühzeitig mit den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung zu setzen.

EZG