Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) kritisiert in deutlichen Worten die Äußerungen von Dirk Messner, dem Leiter des Umweltbundesamtes (UBA). Der hatte gefordert, im Sinne einer sinkenden Feinstaubbelastung nicht länger in Holzheizungen zu investieren (siehe Artikel „Umweltbundesamt redet die Holzheizung schlecht“).
Diese Forderung sei nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv. Sie sei auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und werde dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht, erklärt Beate Schmidt-Menig, Vorsitzende beim Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV).
Kritik aus Politik
Auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans geißelt auf seiner Facebook-Seite die Äußerungen als völlig widersinnig. Sie führten auch dazu, den Bürgerinnen und Bürgern das Thema Klimaschutz vollends madig zu machen.
Mit Blick auf die steigenden Preise für Öl und Gas verweist Hans auf viele Menschen, gerade im ländlichen Raum, die auf ihre Kaminöfen setzen, um nicht im Kalten zu sitzen. Ein Holzheizungsverbot sei ist alles andere als sozial. Zuletzt meint Hans müsse man auch an Filter für Holzheizungen denken.
Pelletheizungen und Pelletkaminöfen würden heute gerade einmal 0,3 % an der bundesweiten Feinstaubbelastung (PM10; UBA 2020) ausmachen, erklärt der DEPV weiter. Alle Holzheizungen zusammen sind laut den UBA-Informationen von 2020 gerade einmal für gut 8 % der Feinstaubemissionen verantwortlich und damit die zweitkleinste Quelle.
Keine zusätzlichen Vorgaben nötig
Das UBA selbst weise auf die rückläufigen Mengen bei Feinstaub aus Holzfeuerungen in den letzten zehn Jahren hin. Diese Entwicklung werde sich aufgrund von Stilllegungsfristen für Kaminöfen weiter fortsetzen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regle diese Außerbetriebnahmen von alten Anlagen bereits, so dass keine zusätzlichen ordnungspolitischen Vorgaben benötigt werden, so Schmidt-Menig.
Förderung für emissionsarme Heizungen
Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen seien heute so sauber wie noch nie und die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m3 Abluft werden vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus seien in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m3 Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordere gar eine Emission von unter 0,0025 g/m3.
Holzenergie für Energiewende unverzichtbar
Bei der Energiewende spielt die Holzenergie eine entscheidende Rolle. So werden in Deutschland rd. zwei Drittel der eingesparten CO2-Emissionen bei der Wärmeerzeugung durch moderne, automatisch betriebene, mit Holz und Pellets befeuerte Zentralheizungssysteme erbracht. „Ohne moderne Holzenergie ist die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 geplante Reduzierung der Treibhausgase aus Gebäuden keinesfalls möglich“, bekräftigt Schmidt-Menig.