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Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Wald haben sich vor dem Hintergrund fortschreitender Klimaveränderungen z. T. deutlich verlagert.
Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Wald haben sich vor dem Hintergrund fortschreitender Klimaveränderungen z. T. deutlich verlagert.

Novelle des sächsischen Waldgesetzes: Beteiligung gestartet

05. August 2020

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Freistaat plant, das sächsische Waldgesetz zu novellieren. Hierzu setzt das Ministerium einen breiten Dialog in Gang. Die Bürgerinnen und Bürger können vom 1. August bis zum 15. Oktober 2020 ihre Anregungen und Vorstellungen über das Online-Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einbringen.

Seit dem Inkrafttreten des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) im Jahr 1992 haben sich wesentliche Rahmenbedingungen sowohl in der Gesetzgebung (EU-Vorschriften) als auch in naturaler Hinsicht verändert. Der Klimawandel ist für alle spürbar geworden und stellt die Waldbesitzer mit Witterungsextremen wie Sturm, Dürre, Hitze und daraus resultierender Massenvermehrung von Borkenkäfern und anderen Schadorganismen vor enorme Herausforderungen. Die fachlichen Anforderungen insbesondere an die Bewirtschaftung des Waldes haben sich weiter entwickelt und auch die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald haben sich gewandelt. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, beabsichtigt das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft in der laufenden Legislaturperiode eine Novellierung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen.

In den Prozess der Novellierung sollen alle, die an der Entwicklung des Waldes Interesse haben, frühzeitig und umfassend einbezogen werden. Sachsens Forstminister Wolfram Günther: »Der Wald geht uns alle an. Er hat vielfältige und lebenswichtige ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionen. Das gilt umso mehr in Zeiten von Klimawandel und Rückgang der Artenvielfalt. Die fachlichen Anforderungen insbesondere an die nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldnutzung sind gewachsen. Da ist es folgerichtig, das Gesetz zu ändern und dies unter breiter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu tun. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und das setzen wir jetzt um.«

Beteiligungsplattform und Gesprächsrunden zum Waldgesetz

Auf der Beteiligungsplattform können sich Bürgerinnen und Bürger zu den fünf Themen Erholungsraum, Naturraum, Wirtschaftsraum, Forschung und Forstbehörde äußern. Darauf aufbauend sind für den Herbst 2020 Gesprächsrunden mit Verbänden sowie Interessenvertreterinnen und -vertretern geplant.

Red./Quelle: SBS