Novelle des brandenburgischen Wassergesetzes
Die Landesregierung Brandenburg hat am 28.6.2016 die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet.
Die Mitbestimmung der Grundstückseigentümer soll durch Berufene verbessert werden, die auf Vorschlag der entsprechenden Interessenverbände in die Verbandsversammlung oder den Verbandsausschuss gewählt werden. Eine Einzelmitgliedschaft ist hingegen wegen teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse derzeit nicht rechtsicher möglich.
Der Entwurf enthält zusätzlich Neuregelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbände, mit dem Ziel höherer Transparenz sowie um Risiken zu minimieren und die Kontrollierbarkeit zu vereinheitlichen und zu verbessern.
Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten in Brandenburg wird wie in Bundesländern mit vergleichbaren Rahmenbedingungen der Betrieb von Schöpfwerken und Stauanlagen nunmehr als Aufgabe der Gewässerunterhaltung geregelt.
Das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen ist eine Sonderabgabe mit Anreiz-, Lenkungs- und Finanzierungsfunktion. Die Tarife für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser werden im Hinblick auf die Lenkungs- und Finanzierungsfunktion des Wassernutzungsentgelts angemessen erhöht. Im Trinkwasserbereich erfolgt keine Erhöhung des Wassernutzungsentgelts für die Bürger.