Notrufsysteme in NRW Pflicht

21. Dezember 2010

Im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dürfen Forstunternehmer Rückearbeiten nur noch in Zweimannarbeit oder mit professioneller Notrufanlage erledigen. Diese Betriebsanweisung vom 25. November 2010 (www.wald-und-holz.nrw.de/10Aktuelles/ 30_ Ausschreibungen) wird künftig ausdrücklich Bestandteil der Werkverträge und gilt für alle Unternehmer mit Schlepper und Seilwinde sowie Kombimaschinen mit Kran und Seilwinde.

Rückearbeiten mit Seilwinden werden in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) VSG 4.3 schon seit Jahren als gefährliche Tätigkeit eingestuft. Eine flächendeckende Verbreitung haben Notrufanlagen bundesweit jedoch nie gefunden.

Die Arbeitssicherheit kann durch Zweimannarbeit sichergestellt werden. Ein Unternehmer kann alternativ aber auch allein arbeiten, wenn er ein professionelles Notrufsystem gemäß der Technischen Regel 1 „Funknotruf in der Forstwirtschaft“ verwendet. Anlass für den Landesbetrieb, nun auf die Einhaltung der UVV zu drängen, war ein tödlicher Arbeitsunfall im Juni bei einem Unternehmereinsatz im Arnsberger Wald.Die Revierleiter werden künftig überprüfen, ob die Maschinen ein Notrufsystem haben und ob es funktionsfähig ist. Vor Vertragsunterzeichnung wird der Landesbetrieb die Unternehmer über bekannte Funklöcher im Einsatzgebiet infomieren. Liegt die Hiebsfläche in einem Funkloch, muss der Unternehmer zwingend einen zweiten Mann dazuholen.

Die neue Betriebsanweisung wird ohne Übergangszeiten eingeführt. Darum bietet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den etwa 1.300 Forstunternehmern des Landes Ende März an drei Terminen eine eintägige Informationsveranstaltung an. Sie findet am 01., 29. und 31. März am Forstlichen Bildungszentrum für Waldarbeit und Forsttechnik NRW in Neheim-Hüsten statt. Die Hersteller von Notrufanlagen werden an diesen Tagen ihre Systeme vorstellen. Die Kosten dafür liegen je nach Anbieter mit Einbau zwischen 2.000 und 3.000 €.

Oliver Gabriel