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DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus (6.v.r.), GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel (5.v.r.) und die Gebräuchekommission präsentieren die neu festgestellten Tegernseer Gebräuche
DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus (6.v.r.), GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel (5.v.r.) und die Gebräuchekommission präsentieren die neu festgestellten Tegernseer Gebräuche

Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche verabschiedet

10. Juli 2023
Letzte Woche fand die offizielle Verabschiedung der neu festgestellten ‚Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland‘ (‚Tegernseer Gebräuche‘), im Sägewerk Seltmann im Allgäu statt.
„Unter der Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher GD Holz konnte damit ein über sechs Jahre andauernder Prozess erfolgreich beendet und ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden“, kommentiert GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel

Neufeststellung trägt Wandel in der Branche Rechnung

Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt.
„Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen. Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung haben wir einen entsprechenden Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt“ fasst DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus zusammen.

Alternative zu individuellen Vertragsbestimmungen

Die ‚Tegernseer Gebräuche‘ spielen dann für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen galten.
Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten Gebräuche ‚Normcharakter‘ und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen darstellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren.
In den vergangenen zwei Jahren waren bereits die Teile 1 und 2 der Tegernseer Gebräuche überarbeitet worden. Jetzt hat die Gebräuchekommission den Überarbeitungsprozess mit der Neufeststellung erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Quelle: DeSH/GD Holz