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Pellets in einer Hand über einem Pelletbunker
Die Verbandsreaktionen zur Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz, GEG) sind zumeist positiv. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt, dass Holz nicht mehr diskriminiert wird und mahnt diesen Schritt auch bei der Umsetzung der Förderung an.

Neues Heizungsgesetz bringt endlich Planungssicherheit

26. September 2023
Am 8. September hat der Deutsche Bundestag das neue Heizungsgesetz, offiziell die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), beschlossen. Die bisherigen Verbandsreaktionen fallen zumeist positiv aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das Gesetz leite eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein.

Heizungsgesetz bietet klare Richtschnur

Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland auf einen zukunftsfähigen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen.

Damit niemand überfordert werde, gebe es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 %.

Der Inhalt des GEG in Kürze

  • In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie (EE) nutzen. Forstwirtschaft und Holzindustrie hatten an diesem Punkt mobil gemacht, denn Holzenergie zählte im Neubau zunächst nicht zu den erneuerbaren Energiequellen. Das wurde inzwischen geändert.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65 % EE-Vorgabe nicht erfüllt.
  • Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
  • Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15 %, ab dem 1.1.2035 30 % und ab dem 1.1.2040 60 %.

Um die Förderkulisse auszugestalten, wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 Inkrafttreten.

Heizungsgesetz wichtiger Schritt für Wärmewende und Planungssicherheit

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) kommentiert: „Endlich wird heute Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk bei der Wärmewende geschaffen. Der Beschluss nach kontroverser Debatte und Kampagnen gegen das Heizungsgesetz ist überfällig. Der Hochlauf der Erneuerbaren Wärmetechnologien muss jetzt beginnen, damit nicht länger fossile Heizkessel eingebaut werden, die dauerhaft teuer sind, die Klimaziele konterkarieren und dem Standort für klimafreundliche Technologien schaden”, so Präsidentin Dr. Simone Peter. Sie stellt klar: „Nur mit Erneuerbaren Heizlösungen - von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas - kann die Wärmewende gelingen.” Das zeitliche Aufschieben der Vorgabe, dass 65 % der erzeugten Wärme beim Heizungstausch aus Erneuerbaren Energien stammen müsse, sorge in der Branche für Unverständnis.

Bei der Förderung nimmt Peter die Bundesregierung in die Pflicht: „Um beim Heizungstausch die Trendwende einzuleiten, braucht es entsprechend ausgestaltete Förderprogramme. Die Fördermittel sollen nun aber geringer ausfallen als zwischenzeitlich angekündigt. Angesichts der vorgesehenen Halbierung der Förderung erhalten daher nur wenige die breit kommunizierte Erstattung von 70 % der Kosten. Das ist irreführend.“ Der BBE fordert eine nochmalige Anpassung der förderfähigen Kosten pro Anlage auf 45.000 €. Bei größeren Anlagen müsse auch weiterhin ein Satz von 60.000 € gelten.

Keine Diskriminierung von Holz mehr

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt in seiner Stellungnahme, dass es nach langem Tauziehen gelungen sei, die anfänglichen Diskriminierungen für die Holzenergie wieder aufzuheben.

Dazu DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus: „Nachdem lange Unklarheit über die Zukunft der Holzenergie herrschte, freuen wir uns sehr, dass mit der Verabschiedung des GEG nun auch wieder eine Perspektive für die nachhaltige Holzwärme aufgezeigt wird.“ Nach Monaten zähen Ringens einer gemeinsamen Verbändeallianz pro Holzenergie sei es gelungen, den faktischen Ausschluss von Holz und Holzpellets abzuwenden, sodass der verabschiedete Entwurf weder Verbote noch diskriminierende Regelungen für die Holzenergie enthalte. „Das ist ein zentraler Schritt, um den Anteil der erneuerbaren Wärme bis 2030 auf 50 % zu erhöhen.“

Holz ist der bedeutendste erneuerbare Energieträger

Der DeSH hat die geplanten Regelungen für die Holzenergie im GEG seit Beginn der Beratungen stark kritisiert: Biomasse war für die Erreichung des 65-%-Ziels im Neubau nicht anrechenbar, im Bestand sorgten strenge Vorgaben und Kombinationspflichten für eine unverhältnismäßige Diskriminierung des bedeutendsten erneuerbaren Energieträgers.
„Aktuell werden rund zwei Drittel der erneuerbaren Wärme durch Holz bereitgestellt. Insbesondere Pellets aus Rest- und Abfallstoffen der Säge- und Holzindustrie haben sich dabei als effiziente und klimafreundliche Lösung für die Gebäudewärme und insbesondere beim Austausch von Öl- und Gasheizungen bewährt“, so die Geschäftsführerin. „Jedoch haben die Diskussionen der letzten Monate für erhebliche Verunsicherung gesorgt und zu einem Einbruch am Heizungsmarkt geführt. Hier gilt es, mit der anstehenden Ausgestaltung des Förderprogramms BEG gegenzusteuern.“

Diskriminierung der Holzenergie in Förderprogramm aufheben

Möbus warnt aber vor einer Fortschreibung der diskriminierenden Vorgaben für Holzheizungen bei der Förderung, etwa durch eine Absenkung der förderfähigen Kosten oder die Einschränkung der Förderberechtigten, wie sie in ersten Entwürfen enthalten seien.
„Leider drohen die Fehler aus der Vergangenheit wiederholt zu werden. Die Holzenergie ist nun als vollwertige Erfüllungsoption für das Ziel von 65 % erneuerbarer Wärme im GEG anerkannt und sollte daher auch in der BEG im Sinne der Technologieoffenheit mit allen anderen Wärmeerzeugern gleichgestellt und gefördert werden. Kombinationspflichten als Fördervoraussetzung würden die dringend notwendigen Anreizeffekte ins Gegenteil verkehren.“ Die Wärmewende werde nur gelingen, wenn auf der einen Seite Rechtssicherheit herrsche und auf der anderen Seite attraktive Förderbedingen geschaffen werden. Hier sei die Politik gefragt, schnell überzeugende Lösungen zu finden.

Greenpeace: Heizungsgesetz reicht nicht für Klimaziele

Lediglich Greenpeace ergeht sich in Fundamentalkritik: Der Ampel gehe beim Marathon für mehr Klimaschutz schon auf halber Strecke die Luft aus. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland sagt: „Wer in diesem Land Verantwortung trägt, weiß, dass die beschlossenen Klimaziele mit diesem Gesetz nicht zu erreichen sind. Statt die notwendige Unabhängigkeit von Öl und Gas beim Heizen als ein sozial abgefedertes Modernisierungsprojekt zu feiern, inszeniert vor allem die FDP Klimaschutz als angeblich unzumutbare Belastung. So verspielt die Ampel ihren Fortschrittsanspruch, demotiviert die Bevölkerung beim Klimaschutz und spielt Populisten in die Hände.”
Quellen: BMWK, BBE, DeSH, Greenpeace