Neues Förderprogramm Biologische Vielfalt
Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Die Richtlinien des BMU zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und im Internet einsehbar.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt