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ForstBW bietet Langholz ab Mitte 2018 nur noch mit maximal 19,5 m an.
ForstBW bietet Langholz ab Mitte 2018 nur noch mit maximal 19,5 m an.
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Neue Längenregelung beim Holztransport

20. Dezember 2017

Der Landesbetrieb ForstBW hat angekündigt, Stammholz in Zukunft nur mit maximal 19,5 m Länge zu verkaufen. Er reagiert damit auf eine Neuregelung für Dauerfahrgenehmigungen beim Transport von Langholz. Ihr zufolge dürfen Holzfahrzeuge nur noch 25 m lang sein. Bisher lag die zulässige Gesamtfahrzeuglänge bei 27 m.

Negative Folgen

Die Arbeitsgemeinschft Rohholzverbraucher (AGR) bezeichnet die Folgen der neuen Regelung als gravierend. Gerade der Privatwald in Süddeutschland verkauft meist Nadelholz mit Stammlängen über 20 m Länge. Für ihn bedeuten die neuen Regelungen eine geringere Stammholzausbeute und damit Ertragseinbußen. Auch die Sägeindustrie ist betroffen: Viele kleine und mittelgroße Nadelholzsäger haben sich auf die Nutzung von gerade diesen Längen spezialisiert und fertigen daraus z.B. spezielle Bauprodukte.

Eine Umfrage der AGR ergab, dass deutschlandweit ungefähr 30 % der Langholztransporte mehr als 20 m lange Stämme befördern.

Inkrafttreten

Da die Behörden die Ausnahmegenehmigungen an die Speditionen für drei Jahre ausstellen, wirken sich die neuen Regelungen erst zeitlich versetzt aus. Der Landesbetrieb ForstBW wird das Langholz spätestens ab Juli 2018 nur maximal 19,5 m aushalten. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg plant eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2019. Bis dahin sollen noch Dauerfahrgenehmigungen nach altem Recht erstellt werden dürfen, die weiterhin drei Jahre gültig sind.

Hintergrund

Jedes Bundesland definiert eigenständig die Bedingungen für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung beim Transport von Langholz. Diese Genehmigungen sind notwendig, da Langholztransporter grundsätzlich die laut Straßenverkehrsordnung gültige Maximallänge von Fahrzeugen von 18,75 m überschreiten.

Die Plattform Forst & Holz, das Bündnis der Forst- und Holzwirtschaft, verabschiedete im November ein entsprechendes Positionspapier, das den Erhalt von Dauerfahrgenehmigungen im Langholztransport für Fahrzeuge von bis zu 27 m Gesamtlänge fordert.

AGR/Red.