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Waldbauern im Land weiter eine verlässliche Perspektive zur Finanzierung ihrer Zusammenschlüsse, die eine nachhaltige Waldpflege der Kleinparzellen und deren klimagerechten Waldumbau

Neue Förderrichtlinie in Brandenburg

12. Januar 2021

Der Waldbauernverband Brandenburg e. V. begrüßt die neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“. „Sie hilft Forstbetriebsgemeinchaften (FBGn) beim wirtschaftlichen Überleben in schwierigen Zeiten“, so Verbandsvorsitzender Enno Rosenthal.

Die neue Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, kurz MLUK-Forst-RL-FWZ ist seit Jahresbeginn in Kraft getreten. Sie unterstütze besonders im Kleinprivatwald, bei der Mitgliederverwaltung, bei der Beratung und gemeinsamen Ausführung forstlicher Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Wälder. Das Papier enthält unter anderem eine Konkretisierung der Fördervoraussetzung der eingebrachten Mitgliedsfläche bei einer FBG. „Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfüllen mehr als forstwirtschaftliche Aufgaben. Sie fördern den soziokulturellen Zusammenhalt der Menschen in ihrer Region“, so Rosenthal. Auf jeden Fall hilft bei der derzeit angespannten Holzmarksituation, die Reduzierung der Mindestvermarktungsfläche von zwei Erntefestmeter Holzeinschlag je Hektar auf 0,5 Erntefestmeter. Leider habe das Potsdamer Finanzministerium die Gültigkeit der Richtlinie nur für 2021 genehmigt, bedauer,t der Waldbauernverband Brandenburg. Damit fehle den Waldbauern im Land weiter eine verlässliche Perspektive zur Finanzierung ihrer Zusammenschlüsse, die eine nachhaltige Waldpflege der Kleinparzellen und deren klimagerechten Waldumbau überhaupt erst ermöglichen.

Quelle: Waldbauernverband Brandenburg e. V.