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Von der PSA-Richtlinie 89/686/EWG zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425
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Neue EU-Verordnung zur PSA ab April verbindlich

22. Februar 2018

Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene PSA-Verordnung der Europäischen Union (EU) ist ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden. Als wichtigste rechtliche Neuerung der vergangenen Jahre im Bereich des Arbeitsschutzes bzw. der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) löst sie die alte europäische PSA-Richtlinie aus dem Jahr 1989 ab.

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Welche Änderungen bringt die Regelung mit der amtlichen Bezeichnung „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“ für die Forstarbeit mit sich?

PSA-Produkte unterliegen neuer Einstufung

PSA-Produkte unterliegen jetzt einer neuen Einstufung. Neu ist, dass Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen zur Risikokategorie III zählen. Dort sind auch „Stürze aus der Höhe“ einsortiert. Damit unterliegen diese und andere Kategorie III-Produkte fortan der Produktionskontrolle durch eine Notifizierungsstelle.

Wichtiger aber dürfte für die Forstbranche eine andere Vorschrift sein, auf die der Fachhandel aufmerksam macht. „Betriebe, die beispielsweise Lärmschützer oder Schnittschutzhosen einsetzen, müssen eine praktische Unterweisung ihrer Mitarbeiter durchführen“, sagte Oliver Klein vom VTH Verband Technischer Handel e. V. Diese Pflicht ergebe sich aus der Konkretisierung im nationalen Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (§ 31 DGUV-Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“). Dort ist von „Unterweisungen mit Übungen“ die Rede, mit denen der Unternehmer die „Benutzungsinformation“ seinen Mitarbeitern „gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden“ vermitteln muss. Klein rät daher, Berufskleidung und Schutzausrüstung für die Forst- und auch Jagdpraxis von stationären Händlern zu beziehen, die entsprechend beraten können und Schulungserfahrung haben. Von Internetkäufen ohne Fachberatung sei abzuraten.

Produkte des Fachhandels bleiben voll einsatzfähig

Für Arbeitsschutzprodukte, die gemäß den Anforderungen der alten PSA-Richtlinie hergestellt wurden, ist übrigens eine Übergangsfrist vorgesehen: Bis zum 20. April 2019 können diese Produkte noch in Verkehr gebracht werden. Diese Produkte können nach VTH-Angaben auch nach dem 20. April 2019 weiterhin unbedenklich gekauft und eingesetzt werden, wenn der Fachhändler überprüft habe, dass diese allen rechtlichen und technischen Anforderungen an Technik und Sicherheit entsprechen.

Weitere Informationen finden sich auf www.arbeitsschutzfachhandel.de und www.praxis-psa.de. Der seit 1904 bestehende VTH listet in seinem Mitgliederverzeichnis rund 280 erfahrene Großhändler im D-A-CH-Gebiet auf (PLZ-Suche auf www.vth-verband.de, Rubrik „VTH im Überblick“).

VTH