Im Frühjahr wurden durch den Ständigen Ausschuss zur Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel Änderungen der RVR beschlossen, die ab dem 01.07.2020 Gültigkeit haben. Damit haben seit ihrer ersten Veröffentlichung alle Tabellen zur Qualitätssortierung von Stammholz der 2015 eingeführten RVR eine Überarbeitung erfahren.
Dritte aktualisierte Auflage
Deshalb haben die Dachverbände Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR) zum 1. Juli 2020 die dritte aktualisierte Auflage der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) veröffentlicht. Die erstmals von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) herausgegebene Broschüre wird ergänzt um aktualisierte Sortiermerkblätter im Online- und Printformat.
Borkenkäfer und Abholzigkeit
Die aktualisierte Rahmenvereinbarung regelt unter anderem die qualitative Bewertung von Fichten- und Tannenstammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, neu. Weiterhin gelten neue Grenzwerte für das Kriterium der Abholzigkeit im Nadelstammholz. Hierbei wird nun außerdem zwischen den Sorten Stammholz-lang und Stammholz-Abschnitte unterschieden.
Online- oder Printversion
Die Neuauflage der RVR-Broschüre und des zugehörigen Merkblattsatzes kann ab sofort über die Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) digital bezogen sowie als Printversion ab dem 15.07.2020 bestellt werden:
Auch auf der Webseite www.rvr-deutschland.de können die aktuelle RVR-Broschüre, die neueste Version der Merkblätter sowie eine detaillierte Änderungsdokumentation, in der die Neuerungen zusammengefasst sind, abgerufen werden.